Strafzettel Spanien ohne Betrag

2. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Krss09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)
Strafzettel Spanien ohne Betrag

Hallo,
vor ein paar Wochen habe ich zu Recht ein Knöllchen in Spanien bekommen da ich auf dem Heimweg austreten musste, leider am Strassenrand da alle öffentlichen Gebäude wo ich hätte urinieren können, bereits geschlossen waren.
Dabei wurde ich von der netten spanischen Polizei erwischt. Bezahlen konnte ich nicht direkt da die Oolizisten mir keine Auskunft zur Höhe gaben. Da ich keinen Ausweis dabei hatte brachten die Polizisten den Strafzettel netterweise ins Hotel, meine Daten die ich vorher angegeben habe bestätigte der Portier so dass diese auch inkl. Passnummer auf dem Strafzettel aufgeführt sind.
Diesen Strafzettel holte ich mir direkt am Folgetag ab um ihn zu möglichst direkt vor Ort zu begleichen.
Dabei fiel dem Rezeptionisten auf, dass überhaupt kein Betrag drauf steht der zu zahlen ist - der Strafzettel war ja auf Spanisch und ich bat ihn mir diesen zu pbersetzen. Er rief netterweise im zuständigen Rathaus an um nachzufragen. Leider konnte er den zuständigen Sachbearbeiter nicht erreichen Mein Urlaub ging zu Ende und ich fuhr Heim.
Bis jetzt, 2 Wochen später habe ich noch nichts gehört.
Auf was muss ich mich denn einstellen?
Ich habe Angst das das Bußgeld jetzt willkürlich und immens hoch festgesetzt wird, da kein Betrag drauf steht. Außerdem ist der gesamte Zettel auf Spanisch und ich verstehe kein Wort.
Ist ein Strafzettel ohne Betrag überhauptvein Strafzettel?


-- Editiert von Moderator am 03.08.2016 17:39

-- Thema wurde verschoben am 03.08.2016 17:39

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Du solltest in einem spanischen Forum nachfragen. Die Leute hier diskutieren über deutsches Recht und kennen sich wahrscheinlich nicht dem spanischen aus.

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#2
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Krss09):
Auf was muss ich mich denn einstellen?

Ich würde den Betrag überweisen, der auf dem Strafzettel steht :devil:
Vielleicht 1 Cent Trinkgeld geben.. Das wars dann aber auch ;)

Ich empfehle mich.

-- Editiert von Seb_Weniger am 03.08.2016 09:08

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#3
 Von 
Krss09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

Es steht weder ein Betrag drauf, noch ist eine Kontoverbindung angegeben und von mir unterschrieben ist auch nichts. Die haben lediglich meine Passnummer beim Unterschriftenfeld eingetragen...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Krss09):
Es steht weder ein Betrag drauf

Du hast das Smiley aber schon hinter meinem Beitrag gesehen, oder?
Du schreibst, dass auf den Strafzettel nix draufsteht... Also null... Und das ist auch der Betrag, den ich überweisen würde...
Plus ein Cent aus Höflichkeit an Trinkgeld..
Die Kontoverbindung könnte man ja übers Netz rausbekommen...
Alternativ.. Und so würde ich es machen, lehnt man sich entspannt zurück und geht auf der heimischen Toilette Pipi machen.
Mit anderen Worten... Da kommt nix mehr nach.

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Für den Fall einer Wiedereinreise nach Spanien würde ich dann rund 1500€ beiseite legen, bzw. mit dem Betrag mal rechnen. Sollte man dort kontrolliert werden und der Strafzettel noch "offen" sein...
Das ist zB. der Betrag der auf Mallorca für Wildurinieren aufgerufen wird. Ist aber auch nur ein Worst-Case-Szenario

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#6
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Spanien würde ich dann rund 1500€ beiseite legen

Da ist Amsterdam ja dann mit seinen ca. 100 Euro noch wirklich günstig ;)

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119572 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Für den Fall einer Wiedereinreise nach Spanien würde ich dann rund 1500€ beiseite legen, bzw. mit dem Betrag mal rechnen.

Gerichts-, Verwaltungs und Vollstreckungskosten kommen auch noch dazu - ich würde mal auf 2000 EUR aufrunden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Witerver
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich würde das auch nicht einfach unter den Tisch fallen lassen. Unter Umständen kann das wirklich teuer werden, wenn du mal wieder dort Urlaub machen möchtest.

Irgendwelche Kontaktdaten gibt es doch sicher, schreib denen doch einfach mal eine E-Mail. Oder du überweist eben direkt, nachdem du die Kontodaten gefunden hat (bestimmt auf der Homepage).

Grüße

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#9
 Von 
Krss09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

1. Habe ich den Zettel bekommen ohne das es irgendwer quittiert hat (eigentlich habe ich ihn nie bekommen und somit weiss ich ja gar nicht das es einen Zettel gibt)

2. Demnach müsste man mich doch zumindest mal anschreiben wenn ich etwas verbrochen haben soll und einen zu zahlenden Betrag aufführen? Oder sind Strafzettel in Spanien ohne Betrag usus (könnte mir vorstellen das mein Anwalt das anders sieht)

3. Ist der Zettel nur auf katalanisch

4. was soll man tun wenn man eine schwache Blase hat und nachts alles um einen herum geschlossen hat? Einschiffen?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119572 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Krss09):
Demnach müsste man mich doch zumindest mal anschreiben wenn ich etwas verbrochen haben soll

Hat man ja.
Das Du es nicht lesen kannst, ist nicht deren Problem.



Zitat (von Krss09):
und einen zu zahlenden Betrag aufführen? Oder sind Strafzettel in Spanien ohne Betrag usus (könnte mir vorstellen das mein Anwalt das anders sieht)

In der Regel ja, es gibt wohl aber auch Fälle wo der Betrag erst später festgesetz wird.



Zitat:
3. Ist der Zettel nur auf katalanisch

Eien Übersetzungist keine Pflicht, das muss der Beschuldigte selbst machen.



Zitat (von Krss09):
4. was soll man tun wenn man eine schwache Blase hat und nachts alles um einen herum geschlossen hat? Einschiffen?

In Deutschland sind Gerichte der Meinung, das Du in solchen Fällen für den Einklang von verfügbarer Blasenkapazität und Aufentahltsplanung ganz allein verantwortlich bist. In Spanien sehen die das genauso.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Ist halt nun eine doofe Situation...
Man kann es einfach unter den Tisch kehren und das Risiko eingehen. Oder man beißt in den Dauren Apfel und kümmert sich gleich drum.

Ich würde mir als erstes eine qualifizierte Übersetzung des Strafzettels organisieren.
Ich kann mir vorstellen, dass der Hotelier auch nicht der beste Deutsch-Sprecher war...

Vielleicht erhält man so Infos, die einem weiterhelfen können.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119572 Beiträge, 39744x hilfreich)

Ich könnte mir vorstellen, das die spanische Botschaft hier weiter helfen könnte?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich könnte mir vorstellen, das die spanische Botschaft hier weiter helfen könnte?

Vielleicht sollte er sich auch an Amnesty International wenden...
Mal im ernst. Auf dem Ding steht kein Betrag drauf, also wollen die auch nix haben.
Nix unternehmen und entspannt zurück lehnen.
Lass dir keine Angst von den Leuten hier machen.

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Krss09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

Sehe ich genauso, dafür gibts ja unsere tolle EU. Wenn da einer was will, dann muss er mir ordnungsgemäß ein Knöllchen zustellen, mit einem Betrag und einer Stelle wo ich das zahlen kann.
Ist ja nicht so das ich das nicht zahlen will...

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Krss09):
Wenn da einer was will, dann muss er mir ordnungsgemäß ein Knöllchen zustellen, mit einem Betrag und einer Stelle wo ich das zahlen kann.

Falls tatsächlich noch was offizielles mit einem Betrag kommt, zahlen und abhaken.
Sonst: Fall ad acta legen.

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ironside
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zu unterscheiden ist zwischen Strafzettel (Denuncia) und Bußgeldbescheid (Resolución Sancionadora), wobei nur die Letztere zwangseingetrieben werden kann. Beide müssen vorgeschriebene Formen wahren und u.a. auch die verfügbaren Rechtsmittel beinhalten. Im vorliegenden Fall wäre eine Gegendarstellung (Pliego de descargos) Voraussetzung für eine spätere Einstellung des Verfahrens als Folge der Unterlassung der Bekanntgabe des Strafmaßes auf dem Strafzettel. Selbst wenn das Strafmaß im Bußgeldbescheid erscheint greift die "Unmöglichkeit der Verteidigung" (indefension) und damit gem. der span. Verwaltungsordnung (LPA) Verfahrenseinstellung.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Das mit den Strafzahlungen von mehreren 1000.- halte ich für "aus der Luft gegriffen".
Wenn Spanien was will, soll es auch sagen, was es will. Das ist nicht Problem des TS.
Für etwas gefährlich halte ich, ist, dass blanko unterschrieben wurde. Allerdings hast du ja eine Kopie.

Ich würde dort mal anrufen oder ne Mail hinschreiben. Liegt sicherlich bei keinen 2.-. Eventuell ein Übersetzungsprogramm nutzen.

Vielleicht auch mal bei der Deutschen Polizei nachfragen. Kostet ja nichts ;)

https://www.bussgeldkataloge.de/strafzettel-aus-spanien/#wo-muessen-sie-das-bussgeld-aus-spanien-zahlen

-- Editiert von Frabato am 18.01.2021 08:39

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Krss09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo,
ich habe per Mail erfahren, dass der Thread noch offen ist bzw. neue Antworten erfolgt sind - ist ja schon ein paar Jährchen her.
Aber, dann trage ich gerne mal zur Aufklärung meines Missgeschickes bei.
Es passierte nach dem "Vorfall" ziemlich genau ein halbes Jahr gar nichts.
Danach erhielt ich von den spanischen Behörden per Post (Einschreiben) ein offizielles "Knöllchen" nach Hause.
Dort war der Verstoß vermerkt, beschrieben und eine "Strafe" in Höhe von 50 EUR aufgeführt.
Diese konnte ich direkt überweisen, bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen durfte ich sogar noch 20% abziehen, demnach hat mich meine Unpässlichkeit also 40 EUR gekostet.
Eine Bestätigung des Zahlungseinganges erfolgte anschließend von offizieller Seite auch noch.
Insofern kann ich im Nachhinein sagen, das die Spanier hier eigentlich alles richtig machen und auch diese Dinge im Ausland verfolgen.
VG


-- Editiert von Krss09 am 18.01.2021 08:56

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