Person A aus Deutschland mietete ein Auto bei Mietwagenfirma B in Norwegen und erhielt einen Strafzettel wegen Falschparkens. Daraufhin überwies Person A ein Bußgeld an Behörde C in Norwegen. Wegen geringfügiger Unterdeckung infolge hoher Bankgebühren bei der Transaktion sandte Behörde C eine Mahnung an Mietwagenfirma B. Diese überwies den Betrag an Behörde C. Daraufhin erstattete Behörde C den von Person A überwiesenen Betrag an Mietwagenfirma B. Mietwagenfirma B stellte Person A den Mahnbetrag in Rechnung, ohne die Rücküberweisung von Behörde C zu berücksichtigen. Nach mündlicher und schriftlicher Kontaktaufnahme von Person A mit Mietwagenfirma B war Mietwagenfirma B bereit, den Fall zu überprüfen.
Jedoch erhielt Person A nach zwei Monaten eine Zahlungsaufforderung einer Inkassofirma. Diese wurde beglichen, um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Angenommen, Person A aus Deutschland möchte in Norwegen eine Strafanzeige gegen Mietwagenfirma B wegen des unterschlagenen Betrages stellen: Wie sollte Person A vorgehen und ist dies online in englischer Sprache möglich? Welche anderen Möglichkeiten hätte Person A noch?
Strafanzeige in Norwegen stellen? Andere Möglichkeiten?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Natürlich. Ob die Behörden in Norwegen dem aber nachgehen? Da habe ich große Zweifel.Zitat:Wie sollte Person A vorgehen und ist dies online in englischer Sprache möglich?
Meiner Erfahrung nach spricht man in skandinavischen Justizministerien hervorragendes Deutsch.Zitat:Welche anderen Möglichkeiten hätte Person A noch?
Dazu sei folgendes gesagt: In Deutschland wäre das Vorgehen der Firma B weder wegen Unterschlagung, noch wegen Betrug, noch wegen sonst irgendwas strafbar. Insbesondere können sich Firmen in Deutschland nicht strafbar machen (in Norwegen ist das wohl anders geregelt), sondern nur deren Mitarbeiter. Auch bringt eine Strafanzeige in Deutschland in den meisten Fällen kein Geld.Zitat:in Norwegen eine Strafanzeige gegen Mietwagenfirma B wegen des unterschlagenen Betrages stellen
Wenn der A also das Geld haben möchte, wird er sich vermutlich an einen Rechtsanwalt in Norwegen (oder vielleicht auch einen in Deutschland, der sich in Norwegen gut auskennt) wenden und diesen dafür bezahlen müssen, dass der das Geld zurückholt. Das ergibt natürlich nur Sinn, wenn A auch einen Anspruch auf das Geld hat: das richtet sich vermutlich nach norwegischem Recht. Jedenfalls entscheidet darüber ein norwegisches Gericht.
Man könnte auf der anderen Site auch sehen, dass der A erst falsch geparkt hat, dann nach Deutschland gezogen ist und dann die Forderung nicht vollständig gedeckt hat; dem gegenüber hat die Firma den schlimmsten Schaden durch eigene Zahlung abgewendet. Der A hat dann freiwillig Geld gezahlt, ärgert sich jetzt darüber und dafür nachtreten. Naja. Ich hätte je einfach nicht gezahlt, wenn ich mir sicher gewesen wäre, dass das nicht mit rechten Dingen zugeht.
Schließe mich an.
Schlamperei und Unfähigkeit in der Buchhaltung von Mietwagenfirma B sind zwar ärgerlich, stellen aber weder Betrug noch Unterschlagung im strafrechtlichen Sinn dar. Es würde mich sehr wundern, wenn das norwegische Recht das anders sehen würde.
Was ist das Ziel von A?
Wenn A "nur" über Mietwagenfirma B frustiert ist, sollte er einen Beschwerdebrief an Mietwagenfirma B schicken. Ob da was bei rumkommt, hängt natürlich von der Qualität des Kundenservices von Mietwagenfirma B ab.
Wenn A das Geld von Mietwagenfirma B auf dem Rechtsweg zurück haben will, sollte er sich an einen norwegischen Anwalt wenden. Auf den Anwaltskosten wird er aber wahrscheinlich sitzen bleiben, so dass das ganze ökonomisch gesehen wohl nicht lohnenswert ist, so dass doch wohl nur der Beschwerdebrief an Firma B bleibt.
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