Spanisches Recht: Beweislast des bevollmächtigen Anwalts

8. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
sabineschmidt
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Spanisches Recht: Beweislast des bevollmächtigen Anwalts

Hallo alle,

ich weiß, dass das hier ein Forum zum deutschen Recht ist.
Dennoch kann mir vielleicht jemand weiterhelfen, denn es handelt sich nur um eine simple Frage zu folgendem Fall:

A aus Deutschland hat eine Rechtsstreitigkeit in Spanien und beauftragt den spanischen Rechtsanwalt R.
Dieser bekommt von A einen Vertretungsvollmacht, versäumt es jedoch, A bezüglich eines gegen A erwirkten strafrechtlichen Urteils zu informieren. Aufgrund dessen entstehen A große Nachteile, ggfs. sogar Haft.

Gibt es so etwas wie eine Beweislast, die R trägt, um nachzuweisen, dass R seinen Klienten A informiert hat?
Oder anders gefragt: Kann A nachweisen, dass R ihn nicht informiert hat, weil es eben kein Schreiben oder keine Email des R gibt?

LG
Sabine


-- Editiert von Moderator am 10.07.2016 14:16

-- Thema wurde verschoben am 10.07.2016 14:16

-- Editiert von Moderator am 10.07.2016 14:18

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119996 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat:
Oder anders gefragt: Kann A nachweisen, dass R ihn nicht informiert hat, weil es eben kein Schreiben oder keine Email des R gibt?

Nö.
Abgesehen von der grundsätzlichen Problematik zu bewesiesn das etwas nicht gekommen ist: es gibt ja noch ausreichend andere Kommunikationswege.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Kann A nachweisen, dass R ihn nicht informiert hat, weil es eben kein Schreiben oder keine Email des R gibt? Und wozu soll das gut sein? Inzwischen weiß A ja offenbar Bescheid...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi Sabine,

Zitat (von sabineschmidt):
Aufgrund dessen entstehen A große Nachteile, ggfs. sogar Haft.


Und diese Nachteile wären bei einer früheren Information nicht entstanden?

SG

Berry

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Eben das habe ich mich auch gefragt...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
sabineschmidt
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi alle,

danke der Rückmeldungen.

Den Fall kann ich gerne konkretisieren entsprechend eurer Fragen:

A hatte eine Rechtsstreitigkeit mit einer Gegenpartei G in Spanien. R hatte A geraten, auf die Forderungen des G und eine Zahlungsfestssetzungen des Gerichts NICHT einzugehen, und stattdessen hiergegen Berufung einzulegen.

Konkrete Aussage des R: "So lange dieses Verfahren läuft und bis dieses nich entschieden ist, brauchen Sie gar nichts zu zahlen"

A hatte für diese Berufung R sogar im Voraus bezahlt.

Einige Zeit später hat sich nun herausgestellt, dass die Aussage des R nicht gestimmt hat und die Berufung unwirksam war (oder gar nicht eingelegt wurde), und mittlerweile aufgrund des Nichtzahlens eine strafrechtliche Verurteilung des A in dessen Abwesenheit erfolgte. Von der Verurteilung erfuhr A auch nicht rechtzeitig, d.h., sie wurde im nicht direkt zugestellt.

Jetzt geht es A nur darum, nachzuweisen, dass er aus Mangel an Information bzw. falsche Informationen in seine aktuelle Lage geraten ist, und er würde die anfänglich festgesetzte Zahlung sofort zahlen.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119996 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat:
Jetzt geht es A nur darum, nachzuweisen, dass er aus Mangel an Information bzw. falsche Informationen in seine aktuelle Lage geraten ist,

Ist A denn sicher, das das nach spanischem Recht überhaupt etwas nützt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Nun ja - eine strafrechtliche Verurteilung wegen Nichtzahlens von irgendwas klingt mir recht frei erfunden. Das ist kein Vorwurf an die TE - es ist eher eine typische Geschichte, die Leute mit Strafverfahren ihren Bekannten erzählen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
sabineschmidt
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)


"Ist A denn sicher, das das nach spanischem Recht überhaupt etwas nützt?"

Genau das ist die Frage. Ich höre von verschiedenen Anwälten verschiedene Aussagen. Daher auch meine Verzweiflung.
Es werden die merkwürdigsten Ratschläge gegeben, von sofortiger Reise nach Spanien bis hin zu nichts unternehmen.


"Nun ja - eine strafrechtliche Verurteilung wegen Nichtzahlens von irgendwas klingt mir recht frei erfunden. Das ist kein Vorwurf an die TE - es ist eher eine typische Geschichte, die Leute mit Strafverfahren ihren Bekannten erzählen..."


Ist leider wahr!! Wenn hier ein anderer Sachverhalt vorliegen würde, hätte ich keine Scheu, ihn hier zu posten.


Falls jemand einen verlässliche Beratung für spanisches Recht kennt, nehme ich Empfehlungen auch gerne entgegen.

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#9
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Für mich stellt sich hier die Frage, was denn eine strafrechtliche Verurteilung sein soll. Das ist kein Fachbegriff, den man mal einfach so recherchieren könnte.

Wenn es sich dabei um ein Strafurteil handelt, dann hat das doch mit dem Zivilverfahren erstmal nichts zu tun. Oder war R auch irgendwie im Rahmen des Strafverfahrens bevollmächtigt und tätig?

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#10
 Von 
sabineschmidt
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

R war im Rahmen eines Zivilverfahrens bevollmächtigt.

Da auf ein Urteil (Entscheidung zu Unterhalt) nicht durch R bzw. durch A, der durch R vertreten wurde, reagiert wurde, ist hierdurch ein strafrechtlich relevanter Umstand eingetreten. Kurz: Weil A nicht gezahlt hat, ist er nun straffällig geworden.

Grund für dieses Versäumnis ist wie oben beschrieben.

Ich finde es übrigens schon eine wichtige Information, dass sogar im Forum an der Wahrheit des Grundes für den Verzug gezweifelt wird. Wenn Ihr mir schon nicht glaubt, wie wird dann erst ein spanischer Richter auf meine Darstellung reagieren?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Wenn Ihr mir schon nicht glaubt, wie wird dann erst ein spanischer Richter auf meine Darstellung reagieren? Gar nicht - oder sind Sie als Anwältin vor spanischen Gerichten zugelassen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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