Hallo ich habe eine Frage wäre schön wenn jemand mir dazu etwas sagen könnte. Ich bin vor ca 4 Jahren in Spanien wegen einer wirklich dummen Aktion zu 3 Monaten auf Bewährung verurteilt worden, Bewährungszeit waren 2 Jahre. Jetzt lautet meine Frage ob diese Strafe auch in Deutschland gilt wegen dem Rechtshilfeabkommen zwischen den beiden Ländern und gelte ich in Deutschland als vorbestraft ich bin genau auf der Grenze von 90 Tagessätzen weiß jetzt nicht genau was gilt, wäre nett wenn jemand eine Antwort hat oder dazu etwas sagen kann.
Spanien - Deutschland vorbestraft?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo!
Wäre nett, wenn du mir auch noch zurückschreiben könntest, aber wie es in deinem Fall kann ich nicht genau sagen! 3 Monate sind ja genau 90 Tage und damit hast fu GLÜCK gehabt! Nicht so wie ich, denn ich wurde im April 2007 für 2 Jahre auf Bewährung verurteilt worden! Ich habe meinen Augen nicht getraut! Erst letzte Woche war ich beim Gericht in Deutschland, und musste das Urteil akzeptieren! Ich finde es traurig, dass diese Länderübergreifende geklappt hat.
Weiß auch nicht, was ich jetzt beruflich machen soll...
Also in deinem Fall, würde ich prinzipiell sagen, NEIN, aber am besten du gehst auf Nummer sicher und beantragst dir ein Führungszeugnis! Werde ich am Montag auch machen!
Außerdem müsste, wenn es überhaupt drin steht, nur im Führungszeugnis Belegart 0 drin stehen, da die andere Frist bei deiner Strafe abgelaufen ist...
Hi,
ausländische Urteile werden mitunter ins Bundeszentralregister eingetragen, mitunter auch nicht. Sie können Einsicht in Ihren BZR-Auszug beantragen. Ausgehändigt wird er aber nicht. Der BZR-Auszug ist nicht mit dem Führungszeugnis identisch!
Die Verfahrensweise erkunden Sie am besten auf der Internetseite des Bundeszentralregisters.
Gruß vom mümmel
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