Rückerstattung der Fahrtkosten zum gericht im Ausland

6. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Stef.laz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückerstattung der Fahrtkosten zum gericht im Ausland

Hallo,
Mein Vater musste aufgrund eines Verfahrens gegen ihn öfter zu Gerichtsterminen nach Bosnien fahren. Schlussendlich wurde er freigesprochen. Das ärgerliche ist dass er jetzt durch die Fahrten dahin und den Anwalt für ihn einige tausend Euro hinblättern musste.
Meine Frage wäre ob er die Fahrtkosten und Anwaltskosten rückerstatten kann?

-- Editiert von Moderator am 07.08.2018 15:40

-- Thema wurde verschoben am 07.08.2018 15:40

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120360 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Stef.laz):
Meine Frage wäre ob er die Fahrtkosten und Anwaltskosten rückerstatten kann?


Wir kennen den Kontostand des Vaters nicht.

Wem soll er denn die Kosten rückerstatten?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Stef.laz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Falsch formuliert tut mir leid.
Also ob er sich die Kosten rückerstatten lassen kann ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Dazu solltest du sinnigerweise in einem Forum fragen, welches sich mit bosnischem Recht auskennt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Normalerweise gibt es in einer Gerichtsentscheidung doch auch eine Regelung hinsichtlich der Kosten.

wirdwerden

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