Rattengift unter dem geschlossenem Kuechenschrank

11. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Arsen und Spitzenhaeubchen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rattengift unter dem geschlossenem Kuechenschrank

Anfang August 2009 wurde das kleine Haus auf einer spanischen Insel bezogen. Bei Umbauarbeiten Anfang Oktober 2009 unter dem geschlossenem Kuechenschrank ein komplett geoeffnetes Paket Rattenpulver (Racumin 0,75% - Bayer) gefunden. Das Rattenpulver muss aelteren Datums sein, da heute dieses Gift nur noch in Plastikflaschen angeboten wird. Es ist laut Artikelbeschreibung fuer den Aussenbereich (Garten, etc.) bestimmt und hochgiftig.
Waehrend der 2 Monate Aufenthalt in dem Haus stellten sich bei Mensch und Haustier Haarausfall, Appetitlosigkeit, Schwindelanfaelle und Nerviositaet ein.
Der Besitzer des Hauses wird zum Teil von seiner Mutter vertreten, da er eine leichte geistige Behinderung hat. Der Kaufvertrag des Hauses wurde aber von ihm selber unterzeichnet.
Der Besitzer und seine Mutter haben auf die Vorwuerfe wegen des Rattengiftes und seine Auswirkungen mit einer unverschaemten Email reagiert.
Abgesehen von dem Rattengift gab es noch weitere ebenfalls belegbare Vorfaelle.
Wie kann man sich als deutscher Staatsbuerger mit Erstwohnsitz in Spanien gegen solche Vermieter waehren?

Vielen Dank im voraus fuer eine Antwort



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Was genau soll denn die Forderung sein. Das ein in vielen Ländern zugelassenes Rattengift ausdünstet und ein geschädigt hat.

Dazu müsste der Besitzer davon gewusst haben, das könnte ja der letzte Mieter hinterlassen haben.

quote:
unter dem geschlossenem Kuechenschrank

Wo denn nun, erreichbar, eingemauert. Wenn es erreichbar gewesen wäre hätte man beim Einzug aufräumen müssen.

Im übrigen gilt hier spanisches Recht

K.


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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zum einen gilt grundsätzlich spanisches Recht, dies dürfte den wenigsten hier geläufig sein. Da wäre ein Anwalt vor Ort der geeignete Ansprechpartner.

Dem Grundsatz nach ist es jedoch auch in Spanien so, das man den Zusammenhang zwischen der Ursache (Rattengift und Krankheit) und dem Verursacher (Hausverkäufer) nicht nur vermuten sondern auch beweisen muss.
Dies gilt auch für die weiteren belegbaren Vorfaelle.

Aber als erstes würde ich in meinem Eigentum erstmal die Schlösser austauschen, das ist auch in Spanien nicht verboten.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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