Namensrecht Niederlande-Deutschland

30. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Masiba
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Namensrecht Niederlande-Deutschland

Hallo,
ich habe folgendes Problem und hoffe auf Hilfe!
Ich bin Niederländerin, bin aber in Deutschland geboren und lebe schon immer hier. Letztes Jahr habe ich in Gambia einen Gambianer geheiratet und möchte seinen Namen als Gebrauchsnamen führen. Habe mir einen neuen Perso machen lassen mit dem Zusatz Ehefrau von XY, mein Bankkonto und auch Krankenversicherung läuft auf XY. Nur mein Arbeitgeber stellt sich quer, da auf meiner Meldebestätigung nur der Mädchenname steht... Wie kann ich ihm klarmachen, dass ich den Namen normal gebrauchen kann?
Und wie kann ich das dem Finanzamt und der Rentenversicherung etc melden???
Ich freu mich über jede Antwort!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Für die Beantwortung der Frage ist das niederländische und das gambianische Namensrecht relevant, nicht jedoch das deutsche Namensrecht. Daher würde es mich wundern, wenn Du in einem deutschen Forum eine Antwort erhälst.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Als Deutsche müssten Sie vor einem deutschen Standesbeamten erklären, dass sie den den Namen ihres Ehemannes als Familienname führen wollen. Danach ergibt sich alles von selbt. Also neuer Meldeschein mit neuem Namen, Versicherungen, Führerschein etc. etc.

Siehe hier:
http://niederlande.diplo.de/contentblob/3082206/Daten/3662494/ehename.pdf

Ob dies als nur niederländische Staatsangehörige auch geht, ist zu erfragen. Evtl. ist ja hier ein Niederländer mit entsprechender Erfahrung.

2x Hilfreiche Antwort

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