Mitglied der Botschaft und Ausländer

11. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Anjana81
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitglied der Botschaft und Ausländer

Die Frage, mit der ich mich an Euch wende, betrifft ein befreundetes Paar

sie macht eine Ausbildung bei der Botschaft, er ist Nigerianer...

beide wollen später zusammen nach Nigeria gehen...

durch eine Bekannte habe ich nun erfahren, dass solch eine Beziehungskonstellation in Kreisen der Botschaft nicht zulässig sind, und es mehr oder weniger inkognito gehalten werden müsse.

Da ich mir solch eine Regelung kaum als zulässig vorstellen kann, habe ich mich jetzt an euch gewendet, in der Hoffnung ihr könntet mir ein Feedback zu diesem Thema geben...bin doch etwas verwirrt.

Wäre großartig, wenn mir jemand diesbezüglich weiterhelfen könnte!

Danke im Vorraus... und auch euch auf diesem Wege ein Frohes Ostern!!

LG Anjana

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> sie macht eine Ausbildung bei der Botschaft,

Bei welcher denn? Der nigerianischen in Deutschland? Der deutschen in Nigeria? Der rumänischen in Luxemburg?

> er ist Nigerianer

Arbeitet er bei derselben Botschaft? Ist er ihr Vorgesetzter oder sie seiner?

> Da ich mir solch eine Regelung kaum als zulässig vorstellen kann

Natürlich kann in besonderen Fällen der AG Beziehungen zwischen Mitarbeitern untersagen; wenn es sich um die nigerianische Botschaft in DE handelt, dürfte dort vermutlich auch nigerianisches Arbeitsrecht gelten.

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#2
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

@CvD:

...falls es in Nigeria sowas wie Arbeitsrecht gibt, was ich bezweifeln würde.

Aber sicher ist bei allem, was in der nigerianischen Botschaft passiert, das deutsche Recht außen vor, soweit es die Immunitäten zulassen.

-----------------
"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@njana

sollte es sich um die nigerianische botschaft sonstwo oder um eine afrikanische generell handeln, so ist es nicht verboten, eine beziehung zu haben. aber....

meine vorredner haben das wort ja schon benutzt: recht. das ist leider auch im benannten land nur eine phrase...

man hört immer wieder von afrikanischen botschaftsangestellten, dass die herren und damen diplomaten diese wie sklaven behandeln. ich weiß von zwei köchen im staatsdienst e. afrik. landes, dass ihnen kein besuch erlaubt ist und man sie gern am sogenannten freien tag anruft und in den dienst befiehlt. die arbeitszeiten sind 24/7/365, so werden beziehungen unterbunden, weil sie nicht willkommen sind.
die mehrzahl der afrikanischen angestellten hält sich daran, weil sie wissen, dass der botschafter/ die botschafterin nur in der heimat einen anderen koch etc anfordern muss und schon sind unliebsame angestellte spätestens 48 stunden später in der heimat...
das problem ist die armut und willkür in den afrik. ländern

ich würde also tatsächlich absolute diskretion empfehlen.

sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@sultan

quote:
solche länder zu gehen in dem frauen für bett und küche geboren wurden


meinst du nigeria? ha. dann kennst du dich aber so gar nicht aus. in nigeria gibt es z.b. die sitte, dass eine junge frau einen alten heiratet...muss so sein, weil der alte geld hat. schalimmmmm. nee, denn der alte ist verpflichtet ihr einen jungen liebhaber zu gestatten, der auch noch im haus wohnen soll.

sonst noch fragen?

sunbee

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"

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