Internationale Handelsplattform Gewährleistung / Garantie Schwierigkeiten

23. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mitglied1900
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)
Internationale Handelsplattform Gewährleistung / Garantie Schwierigkeiten

Angenommen:
(Chinesisches Recht? Bzw. internationaler Onlinehandel?)
Bei einem Onlinehandel aus China (Hersteller aus China) wurde ein Elektro-Skateboard gekauft. Garantie anfangs vorhanden.
In der Artikelbeschreibung wurde das E-Skateboard mit Licht verkauft. Geliefert ohne Licht. Ausrede vom Hersteller (normale Anfangsübersicht links oben das Bild, wie meistens auf Onlineplattformen) auf dem Bild sei zu erkennen, dass dort kein Licht ist (Bild wurde mehr von oben aufgenommen, dort ist es nicht zu erkennen).
Die Frage ist: Kann man vom Kunden erwarten, dass er die Artikelbeschreibung inkl. Bilder nicht ernst nimmt? Und in der oberen Leiste Bilder schaut, ob es übereinstimmt? (Das erwartet wohl der Händler)
Händler wollte da nicht das Board zurücknehmen.

Bei der ersten Fahrt, ist ein Defekt aufgetreten. Es vibriert seitdem extrem. Laut Hersteller soll das normal sein. Da es schwierig nachzuweisen ist, wäre es möglich gewesen zum TÜV zu gehen. Damit der Käufer Zeit spart (und der Händler hat/hätte die TÜV Gebühr gespart), schraubte der Käufer das Rad auf, in dem der Motor ist. Dort war eindeutig ein Defekt zu erkennen.
Das Foto sendete der Käufer im offenen Fall. Daraufhin schickte der Verkäufer im Fall eine Nachricht, dass es ohne Support geklärt werden soll (da eindeutig war, dass der Käufer im Recht ist) und schrieb dazu, dass mit dem öffnen die Garantie abgelaufen ist.
Privat schrieb der Verkäufer die Möglichkeiten:
1. Board behalten und kleine Erstattung (1/5 des Kaufpreises für ein Gerät, was seit dem ersten Benutzen einen Defekt hat)
2. Board zurücksenden und Geld erstatten
2. Anderes Board des Herstellers mit Vergünstigung kaufen (1/6 des Kaufpreises günstiger)

Der Käufer wollte das Board zurücksenden.
Kurz darauf schrieb die Supportmitarbeiterin im offenen Fall und meinte, da es aufgeschraubt wurde, ist die Garantie verfallen.
Seitdem ignoriert der Verkäufer tendenziell den Wunsch des Käufers das Board zurückzusenden und antwortet nicht darauf
Die Angebote (Nr. 1 u 3) scheinen noch zu stehen, jedoch besteht da kein Interesse.

Wie ist die rechtliche Situation (Gewährleistung / Garantie)? Paragraphen?

Notfall oder generelle Fragen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39831x hilfreich)

Entweder kommt deutsches Recht zur Anwendung oder das Recht des Landes in dem der Käufer seinen Sitz hat. Wenn das China ist, viel Spaß beim durchsetzen in China ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Mitglied1900
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

Onlineplattform China. Verkäufer ist auch der Hersteller aus China.
Über eine Plattform, wo meistens Händler einkaufen und weniger für Privatkunden gedacht ist, jedoch auch möglich. Die Unterhaltung wurde in Englisch geführt. Das Recht des Händler aus China gilt.

Garantiegeber ist der Hersteller. Zugesagt ist 1 Jahr Garantie, darunter zählt: Yes, the "Skateboard" come with a 1-year warranty. Which covers the motor, battery and remote.
Der Motor hat ein Problem, nachweislich per Foto. Jedoch wurde die Abdeckung dazu aufgeschraubt. Hersteller behauptet, damit sei die Garantie erloschen. Jedoch steht davon nichts auf der Internetseite und das chinesische Recht kennt der Käufer dahingehend nicht.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Mitglied1900):
Hersteller behauptet, damit sei die Garantie erloschen.


Womit er vermutlich Recht hat. Das wäre auch in Deutschland gängige Praxis.

Beachte bitte, dass der Garantiegeber die Spielregeln bestimmt.

Hier geht es aber doch garnicht darum Recht zu haben; das Hauptproblem dürfte sein ein vorhandenes Recht auch durchzusetzen.

Allerdings hat Dir der Händler doch auch drei Optionen zur Auswahl gestellt.

Was willst Du?

Berry

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#4
 Von 
Mitglied1900
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

Er ignoriert mich einfach. Eine von den Optionen war, dass Board zurückzugeben.

Die anderen beiden Optionen sind nen Witz. Der Defekt tritt öfter auf. Mehrfach im Internet gelesen und der Support ist auch bei anderen Leuten....

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#5
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Nach spontanem Überfliegen gilt ziemlich sicher deutsches Recht.

Ist dir damit schon geholfen? Es ist nämlich nochmal eine andere Geschichte, das dann auch durchzusetzen^^ Ansonsten wäre aber vllt immerhin die Neugier befriedigt; ansonsten gern nachfragen.

PS: Und die Gewährleistung würde nicht schlechthin entfallen, bloß weil man etwas mit dem Ding tut.

-- Editiert von Droitteur am 26.07.2018 12:35

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#6
 Von 
Mitglied1900
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

Support meinte etwas, dass das deutsche Recht nicht zählt. Müsste man irgendwie extra vereinbaren.

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#7
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Support hat wahrscheinlich wenig bis gar keine Ahnung von Recht, geschweige denn von Internationalem Recht.

Wenn du Lust hast, kannst du aber sehr gern näher auf den Fall eingehen - was schreiben die denn genau und wie lautet der Vertrag, den du geschlossen hast? Wo genau hat dein Vertragspartner seinen Sitz?

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