Hallo,
wenn zwei pakistansiche Staatsangehörige, die illegal in Spanien leben, dort ein Kind bekommen.
Erhält das Kind ein Aufenthaltsrecht? Und erhalten die Eltern dadurch auch ein Aufenthaltsrecht?
Danke.
Gruß
In Spanien geboren
20. Januar 2008
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Frage vom 20. Januar 2008 | 23:44
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
In Spanien geboren
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