Einschreiben Spanien, abholen?

22. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Krss09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)
Einschreiben Spanien, abholen?

Hallo,

ich habe eine Benachrichtigungskarte für die Abholung eines Einschreibens aus Spanien im Kasten.
Denke ein Strafzettel.
Muss ich das abholen? Oder wie sieht die Rechtslage aus?
Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5539 Beiträge, 2497x hilfreich)

Niemand ist verpflichtet, ein Einschreiben abzuholen.

Allerdings muss man mit eventuellen Rechtsfolgen gegen sich leben, weil ggfls. Fristen beginnen zu laufen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

ein bewusst nicht abgeholtes EInschreiben?! Da kann ein Richter schnell mal sagen, gilt als zugestellt...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Wenn man ein Einschreiben nicht abholt gilt das als Zustellungsvereitelung. Die Zustellung wird dann fingiert, d.h. der Empfänger wird so behandelt, als hätte er Kenntnis vom Inhalt des Schreibens.

Wenn es sich um einen Strafzettel handelt, heißt das aber noch nicht, dass dieser in Deutschland auch vollstreckt werden kann. Das gilt unabhängig davon, ob man das Einschreiben abholt oder nicht. Wenn man sich gegen eine Vollstreckung wehren möchte, geht das aber einfacher, wenn man den Inhalt des Einschreiben kennt. Auch für die Frage, ob man den Inhalt des Einschreibens ignorieren möchte, sollte man dessen Inhalt kennen.

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