Einreise für minderjährigen, trotz Verdachts auf Verstoss gegen das BTM

7. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Noiram66
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 12x hilfreich)
Einreise für minderjährigen, trotz Verdachts auf Verstoss gegen das BTM

Hallo,

ich habe da mal eine dringende Frage, bei meinem Sohn, jetzt 17, läuft ein Verfahren wegen Verstoß gegen das BTM-Gesetz. Es ist jedoch weder eine Anklage erhoben worden, noch ist eine Verurteilung erfolgt, auch streitet mein Sohn die Tat ab. Wie sieht es jetzt aus beim ESTA Verfahren? Die amerikanische Botschaft teilte mir diesbezüglich nur mit, ich solle alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten :( . Wir möchten für 14 Tage in die USA und nicht an der Grenze abgewiesen werden. Die Frage im ESTA lautet wie folgt: Haben Sie jemals gegen Gesetze im Zusammenhang mit dem Besitz, der Verwendung oder der Verteilung illegaler Drogen verstossen?

Theoretisch kann mein Sohn die Frage mit Nein beantworten, oder? Wäre froh über schnelle Antworten. Danke :)

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10 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
astrachan
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 43x hilfreich)

hi,
ich halte "nein" hier auf für die wahre und richtige Antwort, weil der Täter die Tat bestreitet und noch kein Urteil/Strafbefehl vorliegt und solange gilt einfach überall die Unschuldsvermutung. Sollte es vor der Einreise zu einem solchen kommen, und das Verfahren nicht eh eingestellt werden oder irgendeine Jugendstrafe verhängt werden, kommt es darauf ab, ob die Voraussetzungen der „Petty-Crime-Exception vorliegen (Sect. 212 INA), was einfach vom genauen BTMG-Delikt abhängt. Nach dieser steht selbst eine vorherige strafrechtliche Verurteilung der Einreise dann nicht entgegen, wenn 1.) nur eine Strafttat begangen wurde, 2.) Das abstrakte Strafmaß für diese Straftat nicht mehr als ein Jahr beträgt, ohne dass es auf die konkrete Verurteilung ankommt und 3.) Keine Strafe von mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verhängt wurde.
mfg A.

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#3
 Von 
Noiram66
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke Astrachan, so hatte ich das ebenfalls gesehen :) wollte meine Meinung dennoch absichern, denn es liegt derzeit weder eine Anklage vor, noch ist eine Verurteilung ergangen, es steht lediglich die Vermutung im Raum. Danke für Deine Antwort :)

-- Editiert von Noiram66 am 08.07.2015 22:36

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#6
 Von 
Noiram66
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 12x hilfreich)

Die Grenzbeamten, die eh das letzte Wort haben, können die Einreise auch verweigern, wenn Ihnen irgendetwas anderes nicht gefällt. Es ging hier bei meiner Frage nur darum, die ESTA Frage richtig zu beantworten. Ich war ebenfalls der Meinung, da es KEINE Anklage und KEINE Verurteilung gibt, NUR eine Vermutung, diese Frage wahrheitsgemäß mit Nein beantworten zu können. Wenn die US-Behörden bei einer Vermutung zu einer (angeblichen) Straftat schon nicht einreisen lassen, gelt wir alle ja als potentielle Straftäter, somit kann mich ein böser Nachbar einer Straftat bezichtigen, die ich nie begangen habe und mir damit den Urlaub in Amerika vermiesen, oder wie soll ich Ihre Antwort verstehen. Somit müsste ich jede Frage im ESTA mit Ja beantworten, da ich ja jederzeit in Verdacht geraten könnte.....ich glaube nicht, dass man das so sehen kann. Wenn jemand nicht angeklagt wurde und nicht verurteilt wurde, gilt er, nach meinem Rechtsempfinden, für unschuldig.

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#8
 Von 
Noiram66
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Und das sehen die US-Behörden anders. NEIN zu sagen werten die als unwahre Angabe


Die Frage im ESTA lautet wie folgt: Haben Sie jemals gegen Gesetze im Zusammenhang mit dem Besitz, der Verwendung oder der Verteilung illegaler Drogen verstossen? Somit ist die Antwort NEIN, er hat nicht gegen Gesetze im Zusammenhang mit dem Besitz, der Verwendung oder der Verteilung illegaler Drogen verstossen, sondern es wurde nur eine Vermutung dessen geäussert, er bestreitet es, es gibt keinerlei Indizien, keine Anklage und auch keine Verurteilung, wenn ich hier mit Ja geantwortet hätte, hätte ich gelogen. Eine Vermutung ist keine Straftat, eine Straftat ist es dann, wenn er verhaftet worden wäre, wenn er angkalagt worden wäre und verurteilt worden wäre, er dann hat er gegen Gesetze verstoßen. So sagte es mir gerade eben auch ein Anwalt :) , den ESTA Antrag habe ich ausgefüllt und die Einreise wurde genehmigt.

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#9
 Von 
fh1965
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Noiram66):
So sagte es mir gerade eben auch ein Anwalt , den ESTA Antrag habe ich ausgefüllt und die Einreise wurde genehmigt.


Nur als Hinweis: Die Genehmigung des ESTA Antrags ist keine Einreisegenehmigung. Darüber entscheiden immer die Grenzbeamten der USA bei der Einreise.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Noiram66
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von fh1965):
Nur als Hinweis: Die Genehmigung des ESTA Antrags ist keine Einreisegenehmigung. Darüber entscheiden immer die Grenzbeamten der USA bei der Einreise


Das ist mir bekannt :) ist nicht das erste Mal, das ich in die USA reise, jedoch das erste Mal mit meinen Kindern.

3x Hilfreiche Antwort

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