Hallo Leute,
nach einem Urteil des EuGh ist :"Das Recht auf Datenschutz überlagert das Anrecht auf die Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche."
Meine Frage nun ist, ist dann das deutsche Gesetz nicht ungültig? Immerhin haben die obersten Politiker gesagt, dass die Gesetze der EU über den landeseigenen Gesetzen stehe!
Gruss
Cherusker
EU-Recht = deutsches Recht
30. Januar 2008
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Frage vom 30. Januar 2008 | 07:54
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 5x hilfreich)
EU-Recht = deutsches Recht
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#1
Antwort vom 30. Januar 2008 | 11:40
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Urteile des EuGH haben grundsätzlich erstmal keine Auswirkung auf bestehende nationale Gesetze.
Gemeinschaftsrecht ist auch nicht grds. stärker als Landesrecht. 'Gesetze der EU' ist auch zu pauschal formuliert.
Den Satz mit dem Datenschutz habe ich nicht verstanden, bzw. habe den Bezug zu dem 2. Absatz nicht kapiert.
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