Datenschutzrecht Deutsch vs. Österreich

16. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)
Datenschutzrecht Deutsch vs. Österreich

--- editiert vom Admin

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10 Antworten
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#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Kann man denn nach Österr. Gesetz klagen?
In Deutschland ist eigentlich die Überwachung primär bei den Aufsichtsbehörden und da braucht man meist nicht selbst klagen. Nur in wenigen Fällen kann man sein Recht einklagen.
Wenn die Österreicher einen Vertrag nach Ö-Recht haben, dann gilt dieser. Ob ein grenzüberschreitender Datentransfer erlaubt ist und welche Rechtspflichten daraus entstehen, sollten im Vertrag und AGB stehen. Im Zweifelsfall muss in A geklagt werden.

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"Es geht nicht darum Rechtsfälle zu gewinnen sondern Rechtsprobleme zu vermeiden!"

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Ich sehe auch nur einen Weg über das Austria-Gericht, denn in D wurde gegen kein Gesetz verstoßen.
Kenne leider weder die Details im Austria-DSG, noch wie die (welche?) Daten auf die AT-Domain kamen. Mehr Infos wären interessant!
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Deutsche Gerichte sind prozessrechtlich immer dann zuständig, wenn eine kennzeichenrechtliche, wettbewerbesrechtliche oder deliktsrechtliche Tat in Deutschland begangen wurde. Dies ist zum Beispiel am Ort des Uploading der Fall; ebenso auch überall dort, wo eine Domain bestimmungsgemäß abrufbar ist.

Dies führt in der Praxis dazu, dass sich der Kläger den für ihn günstigsten Gerichtsstand auswählen kann (so genannter „fliegender Gerichtsstand") und gegebenenfalls sogar vor einem deutschen Gericht gegen die Benutzung einer in Großbritannien, Frankreich oder einem anderen Land registrierten Domain vorgehen kann. So haben verschiedene Gerichte trotz des Vorliegens einer „.com"-Domain als Streitgegenstand die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bejaht.

Ist auf Grund der Gestaltung einer Homepage, der Sprache oder der Art des Angebotes eine Bestimmung auch für deutsche Internet-Nutzer nicht ersichtlich, wird die Zuständigkeit deutscher Gerichte zu verneinen sein (z.B. bei einer Seite mit japanischen Schriftzeichen, die ausschließlich für den japanischen Markt bestimmte Produkte über das Internet verkauft).

mehr hier: http://www.itrecht-portal.de/content.php?id=134

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert am 16.09.2010 20:36

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#3
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Stimmt - das AT-Recht geht am weitesten in der EU.

Es gibt mehrere Ansatzpunkte für so eine Sache:
1. woher kamen die Daten und war die Übermittlung+Speicherung statthaft?
Dann könnte die Publikation bereits wegen der unrechtmäßig verarbeiteten Daten rechtswidrig sein.
2. welche Gesetze sind anwendbar
a) primär AT + teils D + evtl. sogar das EU-Datenschutzrecht als Richtlinie für den nationalen Datenschutz
Aber was wäre wenn die Daten auf einem System in Indien oder Ägypten stehen würden?

Bereits mit einer Mail an den Admin probiert die Daten zu sperren?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Ich meine ja, dann aber in A
Und vermutlich ginge es um Sperre, nicht um Löschung!

Es kommen in solchen Fällen auch wettbewerbsrechtliche Fragen hinzu usw.
Nicht zu kurz nur an Datenschutz denken. Besonders kritisch sehe ich solche Fälle, wenn man einen AT-Server betreibt. Ich würde dann grundsätzlich davon abraten vorsätzlich in Konflikt mit AT-Rechten zu kommen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
Was meinst du mit AT Server, unsere steht in Bayern.

Die Server für die AT-Domäne.

Da wird auch kaum was kommen, denn da gibt es noch schlimmere Dinge. Denk mal an die DE-Domains, die über Tarnfirmen in USA oder sonst wo laufen. Da geht kaum einer gerne dran -selbst Behörden nicht.
Ist der Betreiber aber tatsächlich zu greifen, dann könnte was kommen.


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Wenn du selbst keine Probleme erwartest, brauchen wir uns auch nicht mehr in die Diskussion vertiefen. Auch ein Rechtsgutachten wird nur theoretische Risiken aufzeigen. Deine Frage zielt mehr in Richtung Hellseher, ob denn wirklich was kommt.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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