Bittorrent... - Anzeige in den USA und Einreise?

17. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
yankee2011
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bittorrent... - Anzeige in den USA und Einreise?

Hallo,

hier mal eine interessante Rechtsfrage, die im Verlaufe der Diskussion über die Sperrung von kino.to aufgekommen ist.

Vor einigen Jahren haben ja viele via Bittorrent Filme zum eigenen Anschauen heruntergeladen, aber dabei ja auch automatisch immer einen kleinen Upstream von Daten an andere Benutzer hochgeladen - das unterscheidet es ja gerade vom normalen Streaming.

Nun sind Fälle aus Deutschland bekannt, in denen bei Staatsanwaltschaften deswegen Anzeigen von den Filmvertreibern eingegangen sind, diese jedoch wegen Geringfügigkeit bzw. der Überlastung der Staatsanwaltschaften nicht weiter verfolgt werden. Viele der von den Benutzern angesehenen - und damit auch teils hochgeladenen - Filme werden wohl amerikanisch sein, so dass bei irgendeiner amerikanischen Staatsanwaltschaft eventuell Anzeigen vorliegen könnten.

Dort stellen sich jetzt mehrere Fragen.

Zunächst mal der Fall, dass eine Filmfirma gleich welcher Nationalität mit Hilfe der deutschen Behörden den „Übeltäter" identifiziert und bei einer deutschen Staatsanwaltschaft anzeigt. Erfährt dann der Angezeigte davon immer, auch wenn die Staatsanwaltschaft den Fall wegen Geringfügigkeit bzw. Überlastung gar nicht erst verfolgt – wie ja in der Vergangenheit dem Vernehmen nach oft geschehen?

Und was wäre, wenn ein amerikanischer Filmvertreiber einen deutschen Staatsbürger identifiziert hat und dann bei einer amerikanischen Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringt? In der Regel dürften diese den Fall doch im Rahmen der internationalen Rechtshilfe an eine deutsche Staatsanwaltschaft überstellen, oder? Ist der Fall dann damit ganz in den Händen der deutschen Staatsanwaltschaft und entscheidet diese dann darüber? Erfährt der Angezeigte dann unabhängig von der Weiterverfolgung davon, dass gegen ihn ermittelt wird?

Oder kann es auch sein, dass der Angezeigte gar nichts von der Anzeige bei der amerikanischen Staatsanwaltschaft erfährt und dann bei Einreise in die USA evtl. festgenommen wird? Schließlich gelten die USA ja als nicht gerade zimperlich, also auch bei Fällen, die deutsche Staatsanwaltschaften als geringfügig behandeln würden, so dass potenziell sehr viele Menschen, die Bittorrent benutzt haben, eigentlich mit einem sehr hohen Risiko einreisen. Letztendlich dreht sich die Diskussion darum, ob es sein kann dass man in die USA einreist ohne von einem evtl. anhängigen Verfahren zu wissen. Bei Polanski ist das ja der Fall, aber ist das immer so?

Danke und Grüße

yankee2011

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Erfährt dann der Angezeigte davon immer


Nein.

quote:
Erfährt der Angezeigte dann unabhängig von der Weiterverfolgung davon, dass gegen ihn ermittelt wird?


Nein, nicht zwingend. Insbesondere, wenn gar nicht erst ermittelt wird.

quote:
und dann bei Einreise in die USA evtl. festgenommen wird


Unwahrscheinlich bis unmöglich. Allenfalls kann ja sinnigerweise der Uploader strafrechtlich verfolgt werden, bekannt wird aber lediglich der Anschlußinhaber.
Abgesehen davon ist sehr unwahrscheinlich, daß US-Firmen bei einem IP-Inhaber in Deutschland eine Anzeige in den USA erstatten. Die wissen genau, daß das überhaupt nichts bringt.

quote:
Letztendlich dreht sich die Diskussion darum, ob es sein kann dass man in die USA einreist ohne von einem evtl. anhängigen Verfahren zu wissen.


Ja, das kann es natürlich. Nur in deinem Beispiel ist es extrem unwahrscheinlich.



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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

quote:
Unwahrscheinlich bis unmöglich. Allenfalls kann ja sinnigerweise der Uploader strafrechtlich verfolgt werden, bekannt wird aber lediglich der Anschlußinhaber.
Abgesehen davon ist sehr unwahrscheinlich, daß US-Firmen bei einem IP-Inhaber in Deutschland eine Anzeige in den USA erstatten. Die wissen genau, daß das überhaupt nichts bringt.


Ist nur halb richtig!
Es ist durchaus möglich, dass der Down- bzw. Uploader in Abwesenheit dort bestraft/verurteilt wurde, sofern die komplette Ermittlung durchgeführt wurde (meist mit Hilfe des CIA, da diese bei internationalen Sachverhalten helfen)

Hier würde die "Copyright Law of the United States of America § 506. Criminal offenses" greifen.

(a) Criminal Infringement. —

(1) In general. — Any person who willfully infringes a copyright shall be punished as provided under section 2319 of title 18, if the infringement was committed —

(A) for purposes of commercial advantage or private financial gain;

(B) by the reproduction or distribution , including by electronic means, during any 180-day period, of 1 or more copies or phonorecords of 1 or more copyrighted works, which have a total retail value of more than $1,000; or

(C) by the distribution of a work being prepared for commercial distribution, by making it available on a computer network accessible to members of the public, if such person knew or should have known that the work was intended for commercial distribution.

Hier sind durchaus tws. drakonische Strafen möglich. Ich suche mal in meinen Unterlagen, heraus, was möglich ist. Mag ein paar Stunden dauern. Hier ist es wichtig, den Wert festzustellen, da sich danach die Strafe richtet.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

So ich hab mal die gesamten "Strafen" gefiltert. Das US Strafsystem ist ein "wenig" komplexer als das deutsch, von daher hier eine Zusammenfassung (von Susi *g*):

Wichtig ist ein Zeitraum von 180 Tagen (6 Monaten) in dem eine gewisse Anzahl an Delikten/Schaden sich aufsummiert hat:

[In Bezug auf § 506 (a)(1)(A)]
-mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, wird derjenige bestraft der innerhalb des o.g. Zeitraumes ENTWEDER MEHR 10 "Audio-Aunahmen" (Phonorecords ist ein Kunstwort aus dem US StGB), oder mehr als ein copyright-geschütztes Werk, mit einem Wert von mehr als 2500 Dollar illegal verbreitet
-bis zu 10 Jahre drohen dem der ein zweites oder weiteres Male auffällt (selbes Delikt)
-in allen anderen Fällen, nicht mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe

[hier das was ggf. bei Dir zu tragen kommt, also Absatz (b)]
-mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, wird derjenige bestraft der innerhalb des o.g. Zeitraumes ENTWEDER MEHR 10 "Audio-Aunahmen" (Phonorecords ist ein Kunstwort aus dem US StGB), oder mehr als ein copyright-geschütztes Werk, mit einem Wert von mehr als 2500 Dollar illegal verbreitet
-bis zu sechs Jahren drohen dem der ein zweites oder weiteres Male auffällt (selbes Delikt)
-in "geringen" Fällen (also 1 Kopie, maximaler Schaden 1000 Dollar) drohen maximal 1 Jahr Freiheitsstrafe.

Ich erspare mir die Übersetzung des letzten Paragraphens.
Statt Gefängnisstrafen sind aber auch Geldstrafen möglich und denkbar. Solltest Du in Abwesenheit verurteilt worden sein, wirst Du garantiert bei der Einreise drauf "aufmerksam" gemacht.
Homeland Security wird Dir entweder die Einreise verwähren oder dich festhalten.

Ich muss mich in erster Sache korrigieren: Bist Du der Anschlussinhaber und hat man gegen Dich als Inhaber ermittelt, so droht Dir die Strafe, nicht dem Uploader. Es ist erstmal egal, ob Du das warst oder nicht, dies musst Du dann ggf. später darlegen.

Kleiner Tip: Vor einer Einreise in den USA musst Du seit geraumer Zeit eine Art Onlineregistrierung machen, zwar ist die "Erlaubnis" dort, keine finale Aussage, aber wirst Du dort abgelehnt, heißt das für gewöhnlich, dass Du negativ in den USA aufgefallen bist.


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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
meist mit Hilfe des CIA, da diese bei internationalen Sachverhalten helfen


Die CIA hält es da wie die lokalen Staatsanwaltschaften dort und hier auch - die befassen sich nicht gerne mit Peanuts.

Ansonsten wären vermutlich auch schon unzählige europäische Forennutzer wegen Beleidigung amerikanischer Forennutzer in den USA in Abwesenheit verurteilt worden...

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

@Lenina: (größtenteils) falsch geraten ;)

Die CIA KANN von der StA zur Hilfe gebeten werden.
Wäre es ein Delikt dass INNERHALB der USA passiert wäre, so wäre das FBI zuständig, da es aber ggf. um internationale Belange geht, ist hier die CIA ggf. zuständig, sofern die Staatsanwaltschaft die CIA um Hilfe bei den Ermittelungen bittet.
Es kommt hier drauf an, ob auch ein großer Konzern (Fox, oder Warner Brothers) Strafanzeige gestellt haben oder eher jemand "Kleines"; hier ist die Schadenshöhe und die Frage ob es gewerblich war oder eher privat vorrangig.

Welche genauen Kritierien die Inanspruchnahme der CIA gerechtfertigen ist mir unbekannt, dies würde den Rahmen sprengen, dennoch ist dies NICHT ausgeschlossen und schon gar nicht unwahrscheinlich.

(Sollte jemand übrigens in den USA angeklagt worden sein, so erhält er automatisch die Anklageschrift hier in Deutschland; was aber eine Verurteilung in Abwesenheit nicht ausschließt)



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