Hallo,
ich habe ein Problem und hoffe ihr könnt mir ganz schnell helfen.
Ich habe eine Fernbeziehung mit einem in Spanien lebenden Mann. Dieser hat wegen einer Strafsache, die vor 4 Jahre geschah heute eine 2 Jährige Bewährungsstrafe bekommen.
Jetzt ist meine Frage:
Da ich aus Beruflichen und Familären gründen nicht zu ihm fahre kann wollte er eigentlich zu mir kommen. Jetzt ist die frage, darf er ausreisen nach Spanischem Recht? Er selbst ist sich nicht sicher und ich sollte es wissen da der Flug schon gebucht ist.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
LG
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Bewärung
27. Oktober 2009
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Frage vom 27. Oktober 2009 | 21:04
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
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