Autounfall in Kanada

20. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
PJT
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 59x hilfreich)
Autounfall in Kanada

Hallo,

ein Bekannter war letzten Monat in Kanada, um seine Englischkenntnisse aufzubessern (ja, schlechte Wahl bei diesen Dialekten dort). Nach 9h Flug wurde ein Mietwagen über National in Toronto am Flughafen angemietet. Dort wurde er NICHT darauf hingewiesen das keine Versicherung im Mietpreis enthalten ist.
Und wie das nun mal so ist hat dieses Auto nun einen wirtschaftlichen Totalschaden. Der Unfall passierte auf einer Sand/Schotterstraße mittlerer Qualität. Das Heck brach aus und irgendwie hatte dann mein Bekannter einen Blackout und hat den Wagen in den Seitengraben gefahren. Dritte sind zum Glück nicht zu Schaden gekommen. Er beteuert das er nur 40km/h gefahren ist anstatt der erlaubten 50km/h, außerdem war er stocknüchtern.
Bei der Bergung hat der Abschleppdienst noch die beiden Vorderreifen zerstört und sein Handy (mit Bildern) und die Mietunterlagen gingen auch verloren. Letzteres wurde schon wieder neu angefordert.

Nun verlangt der Staat Kanada eine Strafsumme über 490CAD (ca. 380€) Strafe wegen unvorsichtigem Fahren. Muss so was gezahlt werden? Können solche Strafen in dieser Höhe in Deutschland verfolgt werden? Falls nein: Wie lange ist die Verjährungsfrist in Kanada?
Die selbe Frage stellt sich ihm noch für einen Parkticket über 30$.

Die Firma National offerierte meinem Bekannten etwa 2 Wochen nach dem Unfall das er keine Versicherung für das Auto abgeschlossen habe. In Amerika ist eine Versicherung nicht standardmäßig im Mietvertrag enthalten. Die Schadensumme beläuft sich auf etwa 21.719$ (ca. 17.000€). Deutsche Haftpflichtversicherungen, Reiseversicherungen und Kreditkartenversicherungen greifen leider alle nicht. Leider lebt mein Bekannter nur von seinem BAföG und kann sich das Auto nicht mal leisten wenn er wollte. Mindestens die nächsten 5 Jahre siet es schlecht aus mit einem höheren Einkommen, da das Studium gerade erst begonnen wurde.
Klar sollte man zu seinen Fehlern stehen, aber soviel Geld stellt das Gesamteinkommen der nächten 2,5 Jahre da.

Kann man für sowas in Deutschland überhaupt belangt werden? Gibt es eine Möglichkeit die Zahlung zu umgehen? Gilt ein Offenbarungseid auch für Forderungen aus dem Ausland? Was kann passieren, wenn er nicht zahlen kann? Dürfen Vermögenswerte wie eine Riesterente (750€ eingezahlt) gepfändet werden?

Danke für die Antworten!

Grüße PJT

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-- Editiert am 20.10.2010 23:32

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Aus dem

"Gesetz zu dem Vertrag vom 13. Mai 2002 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 5. Juli 2004 (BGBl. 2004 II S. 962)"

"Art 2
Rechtshilfeersuchen kanadischer Behörden, denen eine Zuwiderhandlung zugrunde liegt, die nach deutschem Recht eine Ordnungswidrigkeit wäre, werden so behandelt, als ob ihnen nach deutschem Recht eine mit Strafe bedrohte Handlung zugrunde läge. Die Bewilligungsbehörde kann der Verwaltungsbehörde, die für die Verfolgung der Zuwiderhandlung zuständig wäre, die Vornahme der Rechtshilfehandlung übertragen."



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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#2
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
In Amerika ist eine Versicherung nicht standardmäßig im Mietvertrag enthalten.


Eine Vollkasko ist in keinem Land der Welt standardmäßig im Mietvertrag. Und wirklich jeder Vermieter versucht so eine zu verkaufen wenn man den Wagen abholt.

Also selber schuld.

Die Firma in Kanada kann so wenig machen, Jedoch kann sie die Schuld auch in Deutschland per Mahnverfahren eintreiben. Notfalls mit einen deutschen Gericht. Bei der Schadenssumme und der Tatsache das "National" auch in Deutschland Niederlassungen hat.

Ein "Offenbarungseid" hilft nicht gegen Forderungen. Sobald die einen Titel haben können die 30 Jahre vollstrecken.

Wegen der Geldstrafe - wenn man nie mehr nach Kanada fährt - egal

Uwe

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#3
 Von 
PJT
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 59x hilfreich)

Nach Kanada würde er schon mal gerne wieder. Ist ein sehr schönes Land!
Was kann den nun im Worst Case passieren? Min. die nächsten 5 Jahre gibt es nur BAföG.

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#4
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Lies doch einfach meine Antwort. Wenn die Sache hier in D auch bestraft wird, übernimmt die dt. Justiz auf Gesuchen Kanadas hier dei Vollstreckung!

s. oben

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Du tätowierst dir BAFÖG auf Kopf dann ist es egal.

Das ist wie mit dem Mann bei der Autovermietung, dem hast du auch nicht zugehört. Dir ist aber klar das man bei Studium Vorlesungen besucht, das ist nichts für dich, du hörst ja nicht zu.

Die Mounties nehmen die beim nächsten Besuch die Kreditkarte ab und kassieren oder buchten ein

Uwe

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