Aussage gegen Bruder (Schweiz)

27. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sca
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Aussage gegen Bruder (Schweiz)

Hallo allerseits

Ich habe letzte Woche am Freitag eine Vorladung von der Polizei erhalten mit der Begründung: Rechtshilfe Widerhandlung Strassenverkehrsgesetz

Da das Auto auf mich eingetragen ist habe ich den Brief erhalten. Da ich mir sicher bin, dass ich nichts falsch gemacht habe, hat sich mein Bruder zu Wort gemeldet und denkt, dass es wegen ihm ist.

Ich erwarte zwei Szenarien bei der Polizei:

1. Szenario:
- Auf dem Foto sind nur die Nummernschilder klar erkenntlich zu sehen. Die Person hinter dem Lenker nicht

2. Szenario:
- Auf dem Foto ist eine Person und die Nummernschilder klar zu sehen.

Wie soll ich am besten in den jeweiligen Szenarien reagieren? (Aussage verweigern etc.?)

Ich danke euch für die rasche Hilfe :)

Gruss
Sca

-- Editiert von Moderator am 28.11.2017 14:32

-- Thema wurde verschoben am 28.11.2017 14:32

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Internationalen Recht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internationalen Recht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie soll ich am besten in den jeweiligen Szenarien reagieren?
Gar nicht, sprich: der Vorladung nicht Folge leisten.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sca
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

in der Schweiz bin ich mir sicher, dass ich auf die Vorladung reagieren muss.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Sca):
in der Schweiz bin ich mir sicher, dass ich auf die Vorladung reagieren muss.

Kann sein.

Wir richten uns bei den Antworten hier nach Deutschen Recht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
in der Schweiz bin ich mir sicher, dass ich auf die Vorladung reagieren muss.
Sorry, aber das hättest du mindestens erwähnen müssen, wenn nicht gar direkt in einem schweizerischen Forum fragen.

Mit der Schweiz kenne ich mich nicht aus, ich persönlich meide das Land sogar ausdrücklich (aus verschiedenen Gründen, einer ist aber der Strafenkatalog bereits für Kleinigkeiten).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sca
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo allerseits

Ich wusste nicht, dass es sich hier um ein deutsches Forum handelt. Das Kreuz im Logo hatte mich in die Irre geführt :)

Danke euch trotzdem für die Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.791 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen