Hallo,
ich war mit einer Türkin von 10/2007 bis 08/2008 verheiratet. Dann hat Sie mich verlassen und ist in die Türkei zurück und lebt dort.
Haben uns letzte Woche in der TR Scheiden lassen. Obwohl wir einen Noteriellen Ehevertrag abgeschlossen haben, wo geregelt ist , dass keiner vonuns gegen einen Unterhaltanspruch hat, hat Sie vom Gericht eine Nachehelisches Unterhalt in höhe von 500 Türkische Lira ( 250 EURO) Montlich bekommen.
So jetzt wollen Sie von türkei aus in DE einen Vollstreckung beantragen.
Dies ist ein abkommen zwischen TR und DE wird durch das bundesverwaltungsmat durchgeführt.
Meine frage ist ich bin Deutscher und in Deutschland gibt es keinen unterhaltspflicht für die Frau.
Wenn ich so einen vollstreckungsbescheid bekomme kann ich hier dagegen angehen?
Danke!
Ausländisches Urteil gegen mich in DE Vollstrecken
25. Mai 2009
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Frage vom 25. Mai 2009 | 16:34
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 5x hilfreich)
Ausländisches Urteil gegen mich in DE Vollstrecken
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#1
Antwort vom 27. Mai 2009 | 01:18
Von
Status: Praktikant (951 Beiträge, 289x hilfreich)
> in Deutschland gibt es keinen unterhaltspflicht für die Frau
Wie meinen?
> Obwohl wir einen Noteriellen Ehevertrag abgeschlossen haben, wo geregelt ist , dass keiner vonuns gegen einen Unterhaltanspruch hat
Weil so ein Vertrag vermutlich wegen Verstoßes gegen anderslautendes (türkisches) Recht nichtig ist.
#2
Antwort vom 25. Juni 2009 | 18:39
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 5x hilfreich)
Warum wurde denn in der türkei geschieden?
Warum bist du nicht gegen das Urteil vorgegangen?
Und jetzt?
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