Anwaltskostenerstattung bei Prozeß im Ausland

2. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
MariaundJens
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskostenerstattung bei Prozeß im Ausland

Hallo,

weiß jemand ob es eine Möglichkeit gibt seine Rechtsanwaltskosten zurück zu bekommen wenn man Prozeß in den Niederlanden gewonnen hat?
Wir haben einen Prozeß gewonnen und es wurden uns lediglich die Gerichtskosten in Höhe von 600.- Euro zugesprochen. Unser Anwalt den wir bezahlen mußten hat uns aber 7000.- Euro gekostet.
Der Anwalt hat eine für die Niederlanden durchschnittliche Gebühr von 250.- Euro / Stunde berechnet, was für einen erfahrenen Anwalt OK ist.
Nur kann ich mir nicht vorstellen, das man seine Anwaltskosten nicht zurück erhalten soll wenn man unschuldig ist und seinen Prozeß gewonnen hat, was für mich von anfang an klar war.

Nach dieser Regelung ist es besser keinen Anwalt zu nehmen die Gegenseite zu bezahlen auch wenn man im Recht ist. Eigentlich sind so Türen und Tore offen um Menschen in den Ruin zu bringen. Ich bin zwar nicht mittellos geworden aber das kanns ja nicht sein.

Hat jemand Erfahrungen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12304.07.2010 02:41:22
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 30x hilfreich)

250 € pro Stunde für einen Anwalt sollen OK sein?
Sind die deutschen Anwälte auch so teuer?

-- Editiert am 13.05.2009 12:19

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

Tante Google sagt:

"Anders als das deutsche Recht kennt nämlich das niederländische Recht keine gesetzliche Regelung, nach der die in einem Prozess unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Nach niederländischer Auffassung gehören Kosten eines Prozesses zu den normalen Kosten der Lebensführung und werden nur in sehr geringem Umfang, eigentlich nur für die wirklichen Rechtshandlungen bei Gericht, der unterlegenen Partei auferlegt.
[...]
Wie bereits in der Einleitung erwähnt, kennen die Niederlande grundsätzlich das Prinzip der Kostentragung der unterlegenden Partei nicht. Da im Übrigen auch eine Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung unbekannt ist und Anwälte regelmäßig nach Stundenaufwand abrechnen, wobei die Zeitstunde mit im Durchschnitt ca. Euro 250,-- aber bei schwierigen und komplexen Sachen auch sehr viel höher, angesetzt wird, lässt sich leicht verstehen, dass die Prozessbereitschaft sehr viel kleiner als in Deutschland ist. "

(http://www.uni-muenster.de/HausDerNiederlande/zentrum/Projekte/NiederlandeNet/NL-Info/45/nl_recht.html)

=> http://tinyurl.com/p8tard

1x Hilfreiche Antwort

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