Hallo,
ich lese gerade über die Aktorische Kaution. Und zwar in dem Zusammenhang, wenn jemand z.B. in Kroatien willkürlich gegen mich klagt.
Dann würde ich "gerne" eine Sicherheit von dem Kläger haben, dass dieser mir die Kosten erstattet/ bzw. erstatten kann, wenn er den Prozess verliert. Aus bisheriger Erfahrung zahlte der Kläger nachweislich nicht bei Niederlagen aus anderen Prozessen. D.h. selbst die Vollstreckungen waren negativ.
Gibt es nun die Aktorische Kaution in der EU oder nicht?
Da steht zwar etwas wie:
"Für natürliche und juristische Personen aus EU-Mitgliedstaaten und dem EWR gelten gemäß Richtlinie EG/2003/8 die §§ 1076
bis 1078 ZPO
. Daher können EWR-Bürger und Unionsbürger grundsätzlich wie Inländer Prozesskostenhilfe in Deutschland erlangen."
Aktorische Kaution
Ist mir aber nicht ganz klar, inwiefern mir die Info etwas für meine Frage helfen kann...
Grüße
radolfo
Aktorische Kaution Kroatien/ Deutschland / EU
9. Juni 2016
Thema abonnieren
Frage vom 9. Juni 2016 | 15:45
Von
Status: Beginner (89 Beiträge, 29x hilfreich)
Aktorische Kaution Kroatien/ Deutschland / EU
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 10. Juni 2016 | 17:22
Von
Status: Lehrling (1235 Beiträge, 630x hilfreich)
Lesen Sie einfach mal [link=https://dejure.org/gesetze/ZPO/110.html]§110 ZPO
[/link] :-)
-- Editiert von Ebenezer am 10.06.2016 17:22
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