Hallo, ich habe eine Frage und hoffe sehr, dass sie mir jemand beantworten kann. Meine Oma ist 2009 verstorben und ihr Erbe wurde an ihre beiden Töchter ( meine Tante und Mutter) aufgeteilt und ausgezahlt. Meine Mutter ist 2015 verstorben und 4 Tage später hat meine Tante ( die meinen demenzkranken Opa pflegte) mit ihm ein testament aufgesetzt, in dem sie als Alleinerbin steht. Mehr steht da nicht drin. Mein Opa ist nun 2017 verstorben und ich mache gerade meinen Pflichtteil geltend. Ist es richtig, dass das Erbe meiner Oma , was beide ( Mutter und Tante) erhalten haben, in meinen Pflichtteilanspruch auf das Erbe meines Opas angerechnet wird??????? -> so gibt es jedenfalls meine tante an. Es wäre echt toll, wenn mir jemand antworten könnte....
Liebe Grüße
zählt der Erbteil der Oma in den Pflichtteil des Opas? ( verwirrend)
12. September 2018
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Frage vom 12. September 2018 | 12:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
zählt der Erbteil der Oma in den Pflichtteil des Opas? ( verwirrend)
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#1
Antwort vom 12. September 2018 | 13:35
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
sicher nicht - das Vermögen des Opas ist entscheidend: ob er das durch Erbfälle, Lottogewinne oder Casinobesuche erworben hat, ist unrelevant.
Beim Tod der Oma wurde ja offenbar auch gar kein Pflichtteil eingefordert.
Wenn - so lese ich es zwischen den Zeilen - Du den Verdacht hegst, dass Deine Tante Dich übervorteilt: ist es denn sicher, dass das Testament gültig ist?
#2
Antwort vom 12. September 2018 | 13:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo erstmal recht herzlichen Dank für deine schnelle Antwort!!!
Es geht darum, dass der Anwalt meiner Tante den Erbteil meiner Oma ( gest 2009, Erbteil hälftig verteilt auch 2009) als Auszahlung des Erbes ( und somit anrechenbar auf mein Pflichtteil) von meinem Opa deklarieren will. Geht das????
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. September 2018 | 21:18
Von
Status: Unbeschreiblich (47631 Beiträge, 16834x hilfreich)
Zitat:Geht das????
Nein.
Selbst wenn es sich schon damals um eine Erbauszahlung bezüglich des Opas gehandelt hätte, müsste eine Anrechnung auf den Pflichtteil ausdrücklich bestimmt worden sein (§ 2315 BGB )
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