wohnrecht im elternhaus bei Problemen

3. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
sameshitagain
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
wohnrecht im elternhaus bei Problemen

Hallo will das kurz machen. Ich war lange drogenabhängig (7j) und auch lange clean (12j) seit 2015 bin ich Vollidiot wieder rückfällig. Hab zum Schluss sachen bestellt auf elterns namen auch usw natürlich haben Kontakt abgebrochen. Dann hatte ich einen Sturz und brach mir die Wirbelsäule. Diagnose inkomplette Querschnittslähmung. War 4 wochen intensiv dann 5 wochen in reha und hab mich dort vom rollstuhl bis heute laufen an 1 Krücke verbessert. War die ganze zeit hoch auf polamidon eingestellt eine Ersatz droge. Bin dann nach Entlassung in die entgiftung und erst mal die Hälfte runter. Da ich räumungsklage hatte und nicht mehr in meine Wohnung kann nun obdachlos und das in dem Zustand muss dazu sagen eltern mich die ganze zeit ignoriert trotz dieser schweren Diagnose und der drogenfreiheit. Hatte mich sogar damals aus reue selbst angezeigt aber nichtd. Hab heute echt ne stinkwut auf Mutter und Stiefvater. Hab ich eine Chance erbgeld oder zumindestvein zimmer im haus das ich eine bleibe habe zu erklagen. Muss dazu sagen hatte mit 18 20000 dm bekomm en war irndwie der teil von meinem toten vater sollte aber später was unterschreiben ich könnte da nicht gegen vorgehen war schon ausgezogen und mutter mich extra zum notar geholt. War an dem tag aber so breit bon Alkohol und Drogen das ich eigentlich gar nicht zurechnungsfähig war.
Bitte um echten rat und vll hilreiche tipps kann ich zb einklagen das sie ein horel bezahlt oder sowas, danke.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sameshitagain
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry für das abgehackte getippe aktuell muss ich alles am Handy machen, von daher ist auch der ein oder andere Buchstabe falsch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von same****again):
Hab ich eine Chance erbgeld oder zumindestvein zimmer im haus das ich eine bleibe habe zu erklagen.

Nein, es gibt kein Erbgeld.
So nebenbei, das hat nichts mit Erbrecht zu tun. Im Bereich Sozialrecht sollte man sich über die Möglichkeiten über Hartz IV informieren, und in Zukunft sich eine Arbeit suchen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sameshitagain
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Mois ich bin obdachlos und inkomplett querschnittsgelähmt. Komm mir nicht hier durch die Blume mit Arbeit suchen oder Faulheit. Hätte noch gefehlt. Hab von den 12 cleanjahre n 8 Jahre durchgearbeitet. Ich brauch erst mal eine wohnung. Amt zahlt sowas zwar aber suchen muss man die sich selbst. Und jetzr sag am besten noch ich such nicht. Hammer unnötiger Kommentar hier von dir Klischeehaft und vorurteilsbesetzt.

-- Editiert von sameshitagain am 03.02.2017 22:53

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16518 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat:
zumindestvein zimmer im haus das ich eine bleibe habe zu erklagen

Nein.
Wenn Sie volljährig sind, können Sie weder eine Aufnahme im Elternhaus erzwingen, noch eine Erstattung von Unterkunftskosten.
Eine Unterhaltspflicht seitens der Eltern besteht nur, wenn das Kind noch in Berufsausbildung ist.
Wenn Sie bislang keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, dann könnte(!) eventuell(!) eine Unterhaltspflicht einsetzen - aber erst, wenn Sie die Ausbildung auch tatsächlich durchführen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38447 Beiträge, 14006x hilfreich)

Das ist kein Erbrechtsfall, aber trotzdem.

Erben kommt nach sterben und nicht vor sterben. Die Mutter lebt.

Ein Unterhaltsanspruch besteht nicht. Auch kein Aufnahmeanspruch im Haushalt der Mutter. Für Notfälle gibt es Obdachlosenheime, Hilfsorganisationen. Abgesehen davon sind die Ausführungen widersprüchlich. Einmal hat man es aus dem Rollstuhl zum Gehen mit einer Krücke geschafft, dann ist man am selben Tag wieder voller Rollstuhlfahrer?

wirdwerden

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