was wollte mein Vater mit dem Erbvertrag wirklich?

11. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
arimbaud
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
was wollte mein Vater mit dem Erbvertrag wirklich?

Vielleicht hilft mir jemand diese Erbvertragslogik besser zu verstehen.

Mein vor einigen Wochen verstorbener Vater hat gemeinsam mit meiner Mutter 2004 ein Erbvertrag hinterlassen.
Dort steht ".Zu unseren Schlusserben .. setzen wir unsere oben genannten Kinder (meine Schwester, mein Bruder und ich) untereinander zu gleichen Teilen."
Dann kommt ein Absatz: "Wir ordnen auf Ableben des Längstlebenden folgende Vorausvermächtnisse an:"

Hierauf folgt eine Auflistung welche Vermögenswerte jeder erhält. Es handelt sich um Immobilien, deren Verkehrswert jedoch schon 2004 sehr unterschiedlich war. Mann kann also nicht davon ausgehen, dass die Vermächtnisse obige Vorstellung "zu gleichen Teilen". erfüllen. Wenn ich das richtig verstehe, sind die Vermächnisse bindend und ein Ausgleich zwischen den Erben nicht zwingend.

Meine Mutter kannte sich weder mit dem Wert der Immobilien noch mit juristischen Formulierungen aus. Sie unterschrieb einfach im Vertrauen auf Vaters Überlegungen. Sie kann mir nicht erklären, was mein Vater eigentlich mit der "ungleichmäßigen" Aufteilung wollte.

Neugierig auf eure Hinweise

Nina

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
was wollte mein Vater mit dem Erbvertrag wirklich?

Das spielt keine Rolle.

Beide Eltern haben diesen Erbvertrag beim Notar unterschrieben.
Zitat:
Mann kann also nicht davon ausgehen, dass die Vermächtnisse obige Vorstellung "zu gleichen Teilen". erfüllen.

Die Angabe der Erben "zu gleichen Teilen" bedeutet nicht, dass die Erben wertmäßig gleich viel erben.
Zitat:
Wenn ich das richtig verstehe, sind die Vermächnisse bindend und ein Ausgleich zwischen den Erben nicht zwingend.

Richtig.

-- Editiert von cruncc1 am 12.08.2015 12:59

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16518 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat:
Sie kann mir nicht erklären, was mein Vater eigentlich mit der "ungleichmäßigen" Aufteilung wollte.

Wahrscheinlich das, was besorgte Eltern meistens bezwecken wollten:
Verhindern, dass unter den Kindern Streit ausbricht, wer welche Immobilie bekommt und die "Familien"-Immobilien deshalb in die Versteigerung gehen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
arimbaud
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Hinweis auf den Erhalt der Immobilien (mein Bruder erbt das Mehrfamilienhaus, wo wir aufgewachsen sind und die Bäckerei meines Vaters war) könnte eine Erklärung sein. Nicht aber jedoch der Wunsch, Streitigkeiten zu verhindern! Inzwischen ist eine Erbvertrgasänderung aufgetaucht. In dieser wird das Vermächtnis modifiziert, so dass mein Bruder geschätzt Doppel so viel erhält als meine Schwester und ich. Hierzu wurde eine Immobilie, die ursprünglich nur meine Schwester erhalten sollte nun uns dreien vermacht. Wie das Leben so spielt tauchten zufällig im gleichen Ordner Grundstücksübertragungen ebenfalls an meinem Bruder, die am gleichen Tag beim Notar beglaubigt wurden. Meine Schwester und ich waren zunächst geschockt! Mein Vater und mein Bruder haben solche Absprachen getroffen und uns nie darüber informiert. Meinem Bruder muss also bewusst gewesen sein, dass die Erbänderungen zu seinem Gunsten bei uns Schwestern nicht gerade Zustimmung auslösen würde....

Mein Vater war ziemlich patriachial geprägt und wir fühlten immer, wie der Bruder stets als "wichtiger" warhr genommen wurde. Wir Mädchen waren ja nur Frauen, die eh heiraten und versirgt sind, mein Bruder wurde in seiner "Versorge-Rolle" durch zahlreiche Zuwendungen unterstützt und als ob es nicht genug wäre nun mit diesem Erbe bedacht.

Ich habe nun meine Mutter mit dieser Ungleichbehandlung konfrontiert und nach Ihrer Haltung dazu intensiv befragt. Man kann sich vorstellen, dass da eine ganze Menge Tränen geflossen sind! Am liebsten hätte ich mir aber meinen Bruder "vorgenommen", der ist aber noch vor meinem Vater gestorben. Die zwei für das Desaster verantwortlichen "Herren" sind also nicht mehr da, um uns Schwestern zu erklären, wieso ein Bub doppelt so viel Wert ist wie ein Mädchen.....

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
arimbaud
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe in dem ersten Erbvetrag nun eine Klausel gefunden, die eine neue Entwicklung aufzeigt.
Im ersten Erbvertrag setzten sich meine Eltern wechselseitig als Universalerben ein und machten uns Kinder zu Schlusserben gemäß der oben geschilderten Vermächtnisse, die eine ziemlich willkürliche und ungleiche Verteilung darstellt. Es steht jedoch auch, dass dieses Vermächtnisse vom Letztlebenden geändert werden können:

"Der Letztlebende kann die Vermächtnisse durch neues Testament entfallen lassen"

Meine Schwester und ich können mit der Aufteilung (und vor Allem der Art wie sie zustande kam) nicht einverstanden sein. Die Nachkommen meines Bruders ziehen sich natürlich auf den Standpunkt: "Wir können nicht wissen, warum das so verhandelt wurde, aber es war wohl der letzte Wille vom Opa und den gilt es zu respektieren, aber der Papa hat schon damals gesagt, dass es mit diesem Vertrag Ärger geben würde"(!)

Mir scheint, dass dieser Vertrag das Zeug hat Unfrieden über Generationen hinweg zu stiften!

Ich möchte meine Mutter vorschlagen, die ursprünglich gemachten Vermächtnisse in Teilunganordnungen umzuwandeln. Bei diesen stünde, im Gegensatz zum Vorausvermächtnis, ein Wertausgleich an, wodurch unser Anspruch(jedenfalls der zwei Schwestern) auf eine "gerechte" Aufteilung erfüllt wäre.

Auch wenn es den Eindruck macht, dass es hier ausschließlich um Geld geht, zu einem Zeitpunkt wo eigentlich Trauer und Reflexion angebrachter wären, es hat sehr viel mit einem Bedürfnis nach Gerechtigkeit zu tun. Natürlich ist der letzte Wille eines Menschen zu respektieren und Gerechtigkeit, tja, was ist das eigentlich? Aber wer stand denn nun massiv hinter dieser Vermächtnisanordnung? War es Vater oder hat sich unser Bruder, hinter unserem Rücken, einen Vorteil verschaffen wollen? Welche Rolle spielen Vater und Mutter? Es ist für mich und meine Schwester so unglaublich enttäuschend zu erleben, dass unsere Eltern, statt uns bedingungslos als Ihre Kinder zu begreifen, uns derart verschieden bedacht haben. Ich kann mir jedenfalls ein solches Vorgehen bei meinen Kindern in meinem Erbfall nicht vorstellen.

Natürlich erscheint mir eine anwältliche Beratung unbedingt erforderlich. Um mich besser hierauf vorbereiten zu können wäre ich daher sehr dankbar über Hinweise auf Vor-Nachteile der angedachten Erbvertrgasänderung in Richiung einer Teilungsanordnung.

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