wann Erbschaftsmeldung an Finanzamt?

10. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Feldlerche
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 17x hilfreich)
wann Erbschaftsmeldung an Finanzamt?

liebe Unterstützer
Habe gelesen, dass eine solche Meldung innert 3 Monaten nach Todesfall des Erblassers an das Amt gemacht werden muß. Der Testamentsinhaber hat zwecks Erhalt eines Erbscheins alles beim Nachlaßgericht eingereicht vor ca 3 Monaten. Dort hiess es, wegen Personalausfalls möge man sich gedulden.
Was gilt denn nun? Erst mit Erteilung des Erbscheins ist man doch Erbe oder? Welchen Sinn hat die Forderung, binnen 3 M bereits an das Amt zu melden. Man weiss doch gar nicht ob und in welchem Umfang man Erbe ist, bevor der Erbschein da ist. Kann daher auch noch keine Nachlaßaufstellung zum Todeszeitpunkt erstellen mangels Datenzugänglichkeit. Die will das Amt ja haben.
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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Erst mit Erteilung des Erbscheins ist man doch Erbe oder?

Nein, Erbe ist man ab Todestag. Ein Erbschein ist lediglich eine Art "Ausweis" zum Nachweis z.B. gegenüber Banken etc.

Wenn die Meldung aufgrund fehlender Kenntnisse (Höhe des Kontostands etc.) nicht erfolgen kann, muss man die Behörde in Kenntnis setzen und die Daten nachreichen.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Erst mit Erteilung des Erbscheins ist man doch Erbe oder?


Nein, Erbe ist man bereits mit dem Tod des Erblassers.

Zitat:
Welchen Sinn hat die Forderung, binnen 3 M bereits an das Amt zu melden.


Das ist doch im Regelfall ein angemessener Zeitraum, d.h. in den allermeisten Fällen wird ein Erbschein innerhalb von 3 Monaten ausgestellt und in den meisten weiteren Fällen ist ebenfalls klar, wer Erbe ist.

Zitat:
Kann daher auch noch keine Nachlaßaufstellung zum Todeszeitpunkt erstellen mangels Datenzugänglichkeit.


Für die Anzeige des Erbfalls an das Finanzamt ist das auch nicht unbedingt erforderlich. Eine grobe Vorstellung über die Höhe des Erbes hat man ja wahrscheinlich. Das Finanzamt will ja zunächst einmal nur prüfen, ob eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben ist. Die genauen Angaben sind dann erst im Rahmen dieser Erbschaftsteuererklärung erforderlich.

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#3
 Von 
guest-12308.04.2023 19:45:01
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 16x hilfreich)

Vielleicht noch eine Ergänzung: Auf dem Erbschein steht lediglich drauf, wer zu welchem Anteil Erbe geworden ist. Art und Umfang des Erbes gehen aus dem Schein nicht hervor. Sobald Banken vom Tod des Kontoinhabers erfahren müsse diese automatisch die letzten Kontostände an das Finanzamt melden.

Welche Art Testament liegt den vor ? Sollte es ein notarielles Testament sein und die Erben gehen daraus eindeutig hervor, braucht man eigentlich gar keinen Erbschein. Eröffnungsprotokoll und Testament reichen aus.

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