vorweggenommene Erbfolge - Bonifatiusfall?

12. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)
vorweggenommene Erbfolge - Bonifatiusfall?

Hallo..
´
Wenn bei einer vorweggenommenen Erfolge (Vertrag zugunsten
eines Dritten), der später, nach 20 Jahren, rückgängig gemacht wurde ohne den Dritten einzubeziehen - der Begriff Bonifatiusfall auftaucht - was ist damit gemeint ?
Ist es von Bedeutung dass der Schuldbetrag damals bereits als Grundschuld eingetragen wurde?

Ich bin mit der Antwort überfordert, kann jemand weiterhelfen ?

Gruss Vienna

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Wie das auf Deinen konkreten Fall anzuwenden ist, kann ich aufgrund der mageren Informationen in Deiner Frage auch nicht sagen.

Du kannst Dir ja einmal die folgende Analyse des Bonifatiusfalls anschauen:

http://www.ruhr-uni-bochum.de/ls-muscheler/Sem0405/thema8.pdf

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

hallo HH,
vielen Dank für die Nachricht.
Leider kann die Seite nicht mehr aufgerufen werden. Wissen Sie was man da machen kann ? oder evtl. eine andere Seite ?
L.G.Vienna

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Ich kann diese Seite nach wie vor problemlos aufrufen.

Man braucht dazu allerdings den Acrobat Reader. Ob die Version auch eine Rolle spielt, weiß ich nicht, ich habe jedenfalls den Acrobat Reader 6.0.

Ansonsten einfach unter google.de den Suchbegriff "Bonifatiusfall" eingeben.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

Vielen Dank HH,
habe die Seite öffnen können und werde mich einmal durcharbeiten.
L.G. Vienna

2x Hilfreiche Antwort

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