uneheliches Kind - Wie kann ich verhindern, dass Geld an dieses Kind samt seiner Mutter geht?

29. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
bobby2004
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
uneheliches Kind - Wie kann ich verhindern, dass Geld an dieses Kind samt seiner Mutter geht?

Mein Mann hat während unserer Ehe ein uneheliches Kind gezeugt. Wir sind kinderlos. Sparverträge laufen auf meinen Namen. Ich möchte nun verhindern, dass nach meinem Tod das Vermögen an meinen Mann geht und nach seinem Tod sein Kind erbt.

Klare Frage nun: Wie kann ich verhindern, dass nach seinem Tod "mein an ihn verebtes Geld" an dieses Kind samt seiner Mutter (zur Verwaltung) geht ?

Kann ich verfügen, dass nach meinem Tod mein Mann erbt, aber in seinem Todesfall das Restvermögen z.B. zurück in meine (z.B. meine Brüder) geht ?

Muss / kann ich meinen Mann so enterben, dass er keine Anspruch auf den Pflichtteil hat ?

Mir liegt sehr viel daran hier Antworten zu bekommen, denn im Extremfall können wir bei einem Unfall (wir reisen viel) zu Tode kommen und zwar in der Reihenfolge ich versterbe zuerst, dann mein Mann. Hier würde er mich auf dem Sterbebett beerben und dann beerbt sein Kind ihn ??

Bitte keine Antworten mit dem Vorschlag: Da wir kinderlos sind, sollen wir doch froh über das uneheliche sein. Die Situation ist so schon schmerzlich genug

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Den Pflichtteil kannst Du nicht entziehen.

Du kannst Deinen Mann als Vorerben einsetzen und dann jemand anderen als Nacherben. Du solltest im Testament auc diese Bezeichnungen wählen.

Dein Mann ist dann daran gebunden oder er entscheidet sich, nur den Pflichtteil zu nehmen.

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