uneheliche kind

9. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
rockymaus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
uneheliche kind

2012 verstarb Vater hinterließ Ehefrau und 3 leibliche Kinder wurde kein Erbschein beantragt . 2013 verstarb nun auch die Ehefrau. dadurch wurde der Erbschein beantragt gleichzeitig der Erbschein für den Vater nun kam heraus das noch ein uneheliches Kind da ist nun meine frage
wird dieses vom Amtsgericht angeschrieben und frage 2 können die 3 leiblichen Kinder schon das Erbe teilen.(Elternhaus und Sparbuch)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Die Erben sind verpflichtet vor dem Nachlassgericht
anzugeben, wenn noch ein weiterer Erbe, hier das uneheliche Kind, existiert. Das uneheliche Kind hat die gleichen Rechte wie das eheliche.
Die Erben die die existens eines weiteren Erben verschweigen machen sich sonst strafbar.
Ich empfehle, den Erbschein berichtigen zu lassen.

-- Editiert xxsirodxx am 10.01.2014 13:55

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Ihr bildet alle eine Erbengemeinschaft und könnt ergo das Erbe nur gemeinsam verteilen. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist das uneheliche Kind ein Kind des Vaters. Dann hat es keinen Anteil am Erbe der verstorbenen Mutter, da es mit ihr nicht verwandt ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Das uneheliche Kind des Vaters hat Anspruch auf seinen Anteil am Nachlass des Vaters. Falls der Vater einen Anteil am Haus besessen hat, dann ist das uneheliche Kind jetzt Miteigentümer des Hauses. Das gilt genauso für das Sparbuch.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7994 Beiträge, 4497x hilfreich)

Gibt es ein Testament und wenn ja wer wurde Erbe?

Erbe ist man auch ohne Erbschein; dieser ist lediglich eine Art "Ausweis" zum Nachweis der Erbschaft.

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