unbekanntes Kind?

31. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
traurigeWitwe
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)
unbekanntes Kind?

Hallo,

ich bin neu hier, mein Anwalt/Notar ist noch 4 Wochen im Urlaub und mir brennt was unter den Nägeln. Mein Mann (10 Jahre verheiratet, ein gemeinsames Kind) ist im Urlaub überraschend gestorben. Ich habe ihn dort einäschern lassen, morgen ist die Beisetzung der überführten Urne. Hat alles etwas gedauert, ist ja nicht in Europa passiert.

Wir haben ein gemeinsames Testament, welches alles regelt, ausserdem bin ich noch Begünstigte in einer Lebensversicherung. Da wir beide immer gearbeitet haben, ist einiges an Verteilmasse da. Schuldenfreies Haus, ein Wertpapierdepot, und noch einiges mehr. Mit anderen Worten, es ging uns gut, und es wird der Tochter und mir auch jetzt gutgehen. Wofür ich bei aller Trauer sehr dankbar bin. Ich werde ein halbes Jahr zu Hause bleiben, um mit meiner Tochter über den Schock hinwegzukommen, dann werde ich wie gehabt wieder arbeiten.

Nun bekam ich zwei Briefe von einem Anwalt. Er behauptet, mein Mann hätte noch eine 15-jährige Tochter, welche nunmehr ihren Erbteil geltend mache. Von dieser Tochter wussten wir nichts. Es wurde kein Unterhalt gezahlt, nichts. Es wäre kein Problem gewesen, wäre ja vor meiner Zeit entstanden, das Kind. Auch die Eltern meines Mannes wissen nichts. Die schliessen eine Kindschaft sogar aus. Auch bei mir hat mein Mann trotz Pille wirklich immer zusätzlich verhütet, bis wir ganz fest zusammen waren. Und dann gab es auch noch Zeugungsprobleme, die ihren Grund ausschliesslich bei meinem Mann hatten. Er musste sich behandeln lassen, damit unser Kind überhaupt auf die Welt kam.

Ich habe dem Anwalt zurückgeschrieben, dass er sich bitte später nochmals melden solle, ich sei einfach noch nicht soweit. Ausserdem habe ich ihm mitgeteilt, dass ich mir diese Tochter eigentlich nur sehr schwer vorstellen könne.

Jetzt kam der zweite Brief. Fristsetzung ist drinnen, der Ton ist unverschämt. Es gibt keine Erklärung dafür, dass nie Unterhalt gefordert wurde. Auf der Abstammungsurkunde, das habe ich inzwischen rausgefunden, steht jedenfalls nicht der Names meines Mannes als Vater.

Ach ja, im Testament steht vorsichtshalber, auf Anraten unseres Anwaltes, dass weitere gesetzliche Erben auf den Pflichtteil gesetzt werden, und im Falle des Ausfalles von unserer Tochter und mir xyz erben soll.

Der Anwalt weiss nicht, dass mein Mann eingeäschert wurde. Müssen evtl. unsere Tochter oder seine Eltern einer DNA Probe zustimmen? Wäre ein Privatdetektiv sinnvoll, um mal das Umfeld der Kindsmutter zu eruieren?

Danke für Unterstützung.

Witwe




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35 Antworten
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#1
 Von 
guest-12301.09.2010 10:07:38
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 18x hilfreich)

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38362 Beiträge, 13981x hilfreich)

Erst mal mein aufrechtes Beileid. Ist immer besonders schlimm, wenn jemand so jung stirbt und auch noch so kleine Kinder hinterlässt.

Doch, jeder kann ohne Grund jeden auf den Pflichtteil setzen. Nur nicht vollständig enterben. Hab ich auch auf Anraten meines Notars so gehalten. Nur, ein vollständiges Enterben ist nicht möglich.

Ja, ansonsten, ob die Eltern das mit sich machen lassen müssen, keine Ahnung. Wenn Geld nicht so die ganz große Rolle spielt, würde ich vielleicht doch mal das Umfeld ergründen lassen, dieser Kindsmutter. Ist ja schon komisch, dass ihr die Vaterschaft genau nach dem Tod des Mannes einfällt.

wirdwerden

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#3
 Von 
guest-12301.09.2010 10:07:38
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 18x hilfreich)

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#4
 Von 
traurigeWitwe
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

ein uneheliches Kind wäre für uns kein Problem gewesen. Ich habe auch ein Kind mit in die Ehe gebracht. Da der Vater nie zahlte, hat mein Mann selbstverständlich mit die Verantwortung übernommen. Wir haben uns vor 12 Jahren lieben gelernt. Wir hatten beide ein "Vorleben." Nur, wenn sich jemand aufgrund der Todesanzeige meldet, nie vorher. Wer hat das Kind bisher unterhalten? Bei dem Gehalt meines Mannes wäre das doch richtig viel Unterhalt gewesen. Ich habe mal nachgeschaut in der Düsseldorfer Tabelle. Es wäre viel mehr als der Höchstsatz gewesen. Verzichtet darauf eine Mutter für ihr Kind? Alle Auszüge der letzten 30 Jahre sind lückenlos da. Keine Einmalzahlungen, einfach nichts. Mit seinem Regelungszwang hätte mein Mann das sicherlich alles in Ordnung gebracht, vor seinem Tod.

Ich werde mal schauen, wie ich an Infos über die Mutter und das Kind komme. Der Anwalt hat keine Adresse beigefügt, hat dazu geschrieben, sie möchte nicht belästigt werden und anonym bleiben. Anonym Geld erhalten, ja wie soll das denn gehen, und warum so?

Freundliche Grüße

Witwe

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#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Hallo,

schau mal, da ist gerade heute eine interessante Antwort gekommen, die zwar nicht gerade auf deine Frage abzielt, aber viel Wissenswertes sagt: hier:

quote:
Wer Abkömmling ist, also von dem Erblasser abstammt, ist im Rechtssinne, also nach den Vorschriften des Familienrechts zu bestimmen.

Du sagst, der Verstorbene sei auf der Abstammungsurkunde des Kindes nicht angegeben. Ist der Vater als unbekannt angegeben oder steht da jemand anders?

Dieses Kind ist sowieso nicht erbberechtigt, denn es gibt ein Testament, da steht es nicht drin. Um den Pflichtteil zu erhalten, muss es erst mal diesen Anspruch anmelden, und dann muss die Vaterschaft deines Mannes nachgewiesen werden.

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Hat der RA erklärt woher er die Todesnachricht erhalten hat und auf welche Rechtsgrundlage er sich stützt? Nicht das irgendwo ein "vergessenes" Testament bei einem AG rumliegt?
Ansonsten halte ich die Sache für sehr dubios mit dem angeblichen Kind.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#7
 Von 
traurigeWitwe
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

Nun, die Todesnachricht ging durch die örtliche Presse. Mit einer Seite Todesanzeigen. Das war nicht schwer rauszubekommen. Ein "vergessenes" Testament hätte sein Gültigkeit durch das neue verloren. Steht im neuen drin. Aber, da war wohl auch nichts. Warum auch? Ehe wir uns zusammentaten, wäre seine Familie der Erbe gewesen. Das entsprach seiner Vorstellung.

freundliche Grüße

Witwe

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#8
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

So lange das andere Kind bzw. dessen Anwalt keine Geburtsurkunde präsentieren kann, auf der der Verstorbene als Vater eingetragen ist, so lange ist es auch nicht dessen (rechtliches) Kind. Punkt.

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#9
 Von 
guest-12301.09.2010 10:07:38
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 18x hilfreich)

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#10
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Liebe traurige Witwe, nun habe ich etwas mehr Zeit als am Nachmittag.

Das ist ja nun wirklich eine traurige Geschichte, erst mal herzliches Beileid.

Dieser Anwalt scheint mir nicht alle Latten am Zaun zu haben, denn die Rechtslage ist schließlich ganz einfach. Und Pietät scheint dem auch ein Fremdwort zu sein, aber sei es drum.

quote:
Müssen evtl. unsere Tochter oder seine Eltern einer DNA Probe zustimmen?

Ihr müsste erst einmal gar nichts. Der Anwalt (bzw. das Kind) muss etwas, nämlich nachweisen, dass das Kind Erbe ist. Dazu muss es aber erst mal das Kind deines Mannes sein, und zwar Kind im Rechtssinne. Lediglich der biologische Erzeuger zu sein reicht nämlich bei Weitem nicht. Der Nachweis wäre zu führen, indem eine Geburts- bzw. Abstammungsurkunde vorgelegt wird, in der dein Mann als Vater aufgeführt ist. Sonst könnte ja jeder kommen und behaupten, man wäre das Kind von einem Verstorbenen und ein Erbe einfordern.

Siehe hier:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1592.html

Wenn du sagst, in der Urkunde steht nicht dein Mann als Vater, dann ist er auch nicht der rechtliche Vater und das Kind kein Erbe.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten: In der Urkunde steht ein anderer Mann als Vater, dann ist der das auch, oder es steht da kein Name, dann hat das Kind keinen Vater.

Dein Mann könnte nur dadurch noch der Vater werden, wenn das Kind erfolgreich auf Vaterschaftsfeststellung klagt. Besteht bereits eine andere Vaterschaft, müsste diese erst angefochten werden. Das geht allerdings nur innerhalb von 2 Jahren, nachdem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen. Siehe hier:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1600b.html

Erst dann wäre eine Feststellungsklage möglich, siehe hier:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1600d.html

Erst in einem solchen Verfahren kann ein DNA-Test gefordert werden, und zwar auch nur vom Gericht.

Selbst wenn am Ende die Vaterschaft festgestellt wird, bliebe für das Kind lediglich der Pflichtteil. da ja laut testament andere Personen die Erben sind. Und noch nebenbei bemerkt: Die Versicherungssumme aus der Lebensversicherung fällt sowieso nicht in die Erbmasse.

Also wie schon gesagt worden: Du solltest den Anwalt auffordern, erst mal eine Urkunde vorzulegen, ansonsten solltest du ihm keine weiteren Auskünfte erteilen, bis eine Vaterschaft feststeht.

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#11
 Von 
traurigeWitwe
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Lieber Rächer,

verbindlichen Dank für die tröstenden und Mut machenden Worte. Heute früh haben wir ihn begraben. Ganz zeitig, denn wir wollten zum offiziell von der Kirche bekannt gegebenen Bestattungstermin keine Überraschungen erleben. Sollte eh im engsten Familienkreis erfolgen, die Trauerfeier war schon vor drei Wochen, mit Gedenkgottesdienst. Nachdem das jetzt abgeschlossen ist, bekomme ich auch den Kopf freier, merke ich schon jetzt. Auch unsere Tochter wollte nach der Feier erstmalig seit dem Tod mit zu meiner Schwester um mit ihren Cousinen zu spielen. Und ab nächste Woche will sie auch wieder in die Schule gehen. Das hilft.

Unser Anwalt hatte seinen Urlaub unterbrochen (seine Kanzlei vertritt die Familie meines Mannes seit ca. 100 Jahren), um uns heute beizustehen. Als er in seinem Urlaub von den gegnerischen Schreiben hörte, hat er durch seinen Sozius folgendes veranlasst. Er hat die Adresse der Kindsmutter herausgefunden. Ist fast Obdachlosenasyl, wo die wohnen, bei uns bekannt als sozialer Brennpunkt. Ausserdem weiss er, dass die Frau/das Kind durch das Jugendamt betreut wurden oder werden. In welcher Sache, ist nicht bekannt. Jedenfalls kennen die den Namen meines Mannes nicht. Die seien sehr überrascht gewesen, es wäre nur ein gedehntes "soooo?" gekommen, und der Hinweis, dass man nicht mehr sagen dürfe. Nochmals, wenn man so arm ist, dann verzichtet man doch nicht monatlich auf Unterhalt irgendwo so um die 1000 €, oder?

Ich hab gestern den ganzen Abend nochmals gesucht. Auf dem Boden in Kisten mit alten Unterlagen. Ich finde nichts, rein gar nichts. Auch in seinem Elternhaus, nichts.

Bleibt eigentlich nur der ONS, der , da ist sich auch der Anwalt sicher, eher untypisch für ihn war, und dann noch bei faktischer Zeugungsunfähigkeit, die erst später beseitigt wurde.

So, jetzt zu meiner ergänzenden Frage. Vaterschaft feststellen, das hab ich inzwischen gelernt, und rechtliche Konsequenzen daraus, das sind zwei verschiedene Dinge. Wenn jetzt, mal ganz theoretisch er als biologischer Vater festgestellt würde, dann könnte die Mutter nichts tun, weil sie ja schon seit 15 Jahren weiss, dass er als Vater in Betracht käme, die Zweijahresfrist wäre vorbei. Aber das Kind, das könnte doch mit 18 das ganze nochmals aufrollen, oder? Oder wäre der Anspruch des Kindes auch schon jetzt verjährt, weil die Mutter als gesetzliche Vertreterin die Frist vergeigt hat?

Ich hoffe, ich hab mich klar ausgedrückt.

Herzliche Grüsse

Witwe




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#12
 Von 
guest-12303.09.2010 10:05:49
Status:
Beginner
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#13
 Von 
traurigeWitwe
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

die Feststellung der biologischen Vaterschaft meinte ich auch nicht. Ich meinte die juristischen Konsequenzen daraus. Vater kann demnach, mal als Beispiel, feststellen lassen, dass er nicht der Vater ist, biologisch. Wenn er aber die Zweifel schon seit 10 Jahren hatte, und nichts getan hat, dann kann er nicht die Unterhaltszahlungen einstellen, richtig? Er bleibt also der juristische Vater. Führt sein eigenes Verfahren nach Erlangung der Volljährigkeit durch, erreicht, dass der arme juristische Vater gegen den reichen biologischen Vater ausgetauscht wird?

Oder in meinem Fall, nehmen wir mal an, ein Test würde erbringen, dass das Kind tatsächlich von meinem Mann abstammt. Die Mutter dürfte das seit 15 Jahren wissen. Was passiert dann?

Herzliche Grüße

Witwe


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#14
 Von 
guest-12303.09.2010 10:05:49
Status:
Beginner
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#15
 Von 
traurigeWitwe
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Meine Liebe/mein Lieber,

ich will Dich nicht trizen. Nur ich verstehe eines nicht. Es gibt die Verjährungsfrist von zwei Jahren. Wozu, wenn man trotzdem jederzeit nicht nur den biologischen Vater feststellen kann (was für mich völlig in Ordnung ist), sondern auch jederzeit finanzielle Konsequenzen draus ziehen kann? Ich denke, die juristische Feststellung einer Vaterschaft ist an einige Bedingungen geknüpft. Nämlich an die zwei Jahre. Also im Erbrecht reicht die biologische Feststellung aus?

Herzliche Grüße

Witwe

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#16
 Von 
guest-12303.09.2010 10:05:49
Status:
Beginner
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#17
 Von 
traurigeWitwe
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

So langsam kapier selbst ich es. Das ist eine Einbahnstraße. Die Rechts sorum sind anders als die Rechts andersrum. In Ordnung.

Unser Anwalt sagte mir heute morgen noch, die Vaterschaft sei auch jetzt kaum noch feststellbar. Gut, die Eltern meines Mannes. Aber, da gab es etliche Nachkommen, von denen einer nicht mehr lebt, die anderen leben im Ausland. Die könnten ja theoretisch auch alle die Väter sein.

Nochmals, wenn es das Kind meines Mannes wäre, dann würde ich mich drum kümmern. Aber so, eine Anzeige in der Zeitung und genau eine Woche später kommt der erste Anwaltsbrief. Keine Angaben über die Beziehung zu meinem Mann, nichts. Nur eine Feststellung, nämlich die, dass er der Vater einer Tochter sei.

Ich bin im Augenblick richtig zornig!

Herzliche Grüße

Witwe

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#18
 Von 
guest-12303.09.2010 10:05:49
Status:
Beginner
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#19
 Von 
traurigeWitwe
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

Nun ja, da ist der Bruder, ein Jahr älter, der andere, ein Jahr jünger, die wurden oft für Drillinge gehalten. Da muss schon was ganz genaues kommen, ehe ich das glaube, bei der Vorgeschichte. Und in dem ersten Anwaltsanschreiben war sogar ein falscher Vorname genannt! Der Name ist kein Name, sondern eher eine Gattung, etwa Becker, Maier, Müller .....Also für mich stinkt das alles zu Himmel.
Auch wieso, wenn man am Rande der Armut lebt, kein Unterhalt gefordert wird. Sondern man sich just in dem Augenblick meldet, als die Beisetzung der Urne zu einem späteren Zeitpunkt in der Zeitung angekündigt wird.

Ich gehe mal davon aus, dass das dargelegt werden muss?

Herzliche Grüße

Witwe

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-- Editiert am 01.09.2010 15:26

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#20
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Sagte ich doch schon: derjenige, der etwas fordert, muss nachweisen, dass seine Forderung zu Recht besteht. Die Gegenseite muss also per Urkunde die Abstammung nachweisen. Wie die das evtl. anstellen wollen, braucht euch im Moment nicht zu jucken. Solange keine Urkunde existiert, die deinen Mann als Vater bezeichnet, ist er es auch nicht.

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#21
 Von 
guest-12303.09.2010 10:05:49
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 31x hilfreich)

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#22
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Die Sache stinkt zum Himmel, da gebe ich dir Recht.
Erst mal gar nichts machen, soll doch dieser Anwalt mal versuchen, eine Vaterschaft deines Mannes nachzuweisen. So mal eben ist das nicht.

Wenn du noch irgend etwas hast, woran sich Genmaterial befinden könnte (Rasierapparat, Haarbürste, Schmuck, ...): Gut aufbewahren oder gleich in einem entsprechenden Labor soweit wie möglich präparieren lassen. Die paar Euro könnten gut angelegt sein, falls es hart auf hart kommt.
Da es Schwierigkeiten gab, schwanger zu werden: Gibt es aus dieser Zeit vielleicht noch medizinische Unterlagen?
Wenn du da genügend Material hast, solltest du das den Anwalt wissen lassen. Das bisherige Verhalten der "Mutter" klingt eher so, als ob die Sache damit erledigt sein wird. Ich vermute mal, in den Anzeigen stand etwas über die Einäscherung? Da denkt man ja leicht, dass nichts mehr nachzuweisen sei....

Hast du übrigens diese Frage gesehen? Das entsprechend zitierte Gesetz ist zwar inzwischen durch ein anderes ersetzt worden, aber interessant bleibt das Ganze auch so.

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#23
 Von 
guest-12303.09.2010 10:05:49
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 31x hilfreich)

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#24
 Von 
traurigeWitwe
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Liebe zwei letzten Schreiber,

vielen, vielen Dank. Ich werde mal alles "Beweismaterial" sichern. Ob es hilft, weiss ich nicht. Natürlich gehen auch hier im Ort mit Sicherheit Gerüchte über Wohlhabenheit rum. Es geht uns gut. Aber, wenn man meinen Anteil abzieht, dann meinen Erbteil, dann den möglichen Erbteil halbiert, dann ist das nicht mehr so prickelnd. Wirklich nicht. Und ich werde keine Auskünfte erteilen. Habe gerade einen Brief an den Anwalt geschrieben, in welchem ich ihn erst einmal auffordere, die Vaterschaft nachzuweisen. Nichts vom Pflichtteil oder Testament. Gar nichts.

Das geschieht auch in Abstimmung mit meinem Anwalt. Der meinte, ehe er sich nach seinem Resturlaub da einklinkt sollten wir es mal auf der kleinsten Flamme kochen. Steigern kann man sich dann immer noch.

Herzliche Grüße

Witwe



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#25
 Von 
traurigeWitwe
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

ach ja, es gibt medizinische Befunde. Die sehr eingeschränkte Zeugungsfähigkeit ist zurückzuführen auf eine Krankheit, die mein Mann irgendwann als Kind hatte. Ich muss nachschauen. Er war ein Dokumentenfreak, es ist alles da.

Herzliche Grüße

Witwe

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#26
 Von 
guest-12303.09.2010 10:05:49
Status:
Beginner
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#27
 Von 
traurigeWitwe
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

ich meine den Anteil, der mir ohnehin gehört. Also, das halbe Haus (wir stehen beide im Grundbuch), die halben Konten u.s.w. Nur der Rest wäre ja wohl zu quoteln. Außerdem gibt es als weiteres Erbkind mein Kind aus erster Ehe.

Also, dann von allem die Hälfte gehört mir ohnehin. Von seiner Hälfte dann wiederum die Hälfte. Der Rest ist dann übrig. Für zwei Kinder als Erben und ein Kind (?) mit Pflichtteil. Das ist dann nicht so viel.

Herzliche Grüße

Witwe

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#28
 Von 
guest-12303.09.2010 10:05:49
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 31x hilfreich)

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#29
 Von 
traurigeWitwe
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

nein, aber im Testament als Erbin eingesetzt.

Herzliche Grüße

Witwe

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>1.
Auch nach dem Tod des biologischen Vaters ist es juristisch zulässig, dessen Vaterschaft gerichtlich feststellen zu lassen. Dies wird in § 1600e Abs. 2 BGB klargestellt. <hr size=1 noshade>

Das ist wohl überholt, § 1600e BGB wurde in der Zwischenzeit gestrichen.

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