testament anfechtung

18. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
tago1970
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)
testament anfechtung

hallo meine mutter ist vor kurzem verstorben ich wohne im elternhaus in dem ich sie auch über ein jahr pflegte meine mutter schrieb im september letzten jahres ein handschriftliches testament dass sie von einer frau vom pflegedienst unterschreiben lies und vom hausarzt der bestätigte dass sie geistig in der lage war dass zu machen
in dem testament werde ich als erbe vom elternhaus ernannt und soll meine geschwister sobald ich in der finanzielle lage bin ausbezahlen dass haus ist mit 38000 euro noch belastet hat höchstens einen wert von 60000
jetzt nach dem todesfall werfen mir meine geschwister vor ich hätte meine mutter zu dem testament genötigt wollen es anfechten und beleidigen mich kommen und räumen haus leer beleidigen mich und dass alles vor dem amtsgerichtstermin in dem dass testament eröffnet wird
ich würde gerne wissen wie ich mich verhalten soll und können meine geschwister einfach so kommen und alles mitnehmen vor der testamentseröffnung
und muß ich mich leleidigen lassen

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-- Editiert am 18.01.2010 23:09

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
meerjungfrau
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Tago,


erst mal zum Testament...du erbst das Elternhaus und sollst die anderen Geschwister auszahlen schreibst du...

Heisst das ,dass du Erbe bist und die Geschwister zu gleichen Teilen Miterben sind oder sind die Geschwister aufs Pflichtteil gesetzt ?

Ein Testament anfechten ist natürlich leicht dahergesagt aber das auch vor Gericht durchzusetzen schon etwas ganz anderes ....da wird erst mal scharf geschossen mit Schreckschusspistolen...da mach ich mir erst mal weniger Sorgen zumal eine Vertraute deiner Mutter und der Hausarzt das Testament bezeugen können ...

So einfach das Haus leer räumen geht natürlich garnicht ,wenn du Erbe bist (mal angenommen die anderen sind aufs Pflichtteil gesetzt)...

wenn du dich da jetzt nicht gegen wehren kannst,dann dokumentier so viel wie möglich wer was hat mitgehen lassen...fotografier es lass es dir unterschreiben etc.

Schreib also bitte erst mal wie genau das testament aussieht.

LG

Meerjungfrau






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#2
 Von 
tago1970
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Im testament stehe ich als Erbe, und daß ich meine Mutter gepflegt habe.
Über die Geschwister steht nur, daß wenn ich das Haus nicht finanziell halten kann, daß es an die Geschwister geht, ansonsten sollen die Geschwister ausgezahlt werden nach Abzug der Schulden, und die Bitte mir Zeit zu lassen mit der Auszahlung, bis ich finanziell dazu in der Lage bin.
Ich habe die Geschwister um des lieben Friedens Willen hereingelassen, aber da das völlig aus der Art geschlagen ist, und mit Beleidungen geendet hat, möchte ich das vor der Testamentseröffnung nicht wiederholen. Allerdings weiß ich nicht, ob ich dazu berechtigt bin, die Geschwister auszusperren, da ich zwar in dem Haus wohne, aber ja noch nicht im Grundbuch als Eigentümer stehe!!??



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#3
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

Du muss nicht im Grundbuch eingetragen sein um Hausverbot auszusprechen, das kannst Du machen selbst wenn du enterbt wurde, da Du einfach im Moment dort wohnst, d.h. Du allein hast das Hausrecht und du bestimmst wer reinkommen darf und wer nicht.

Die Beleidigungen kannst Du in eine Strafanzeige bei der Polizie melden, das gilt auch für die entfente Gegenstände, wobei die Erben dürfen die Sachen bewegen auch vor der testamentseröffnung solange du das zugänglich gemacht hast und solange die Geschwister die Gegenstände nicht für Eigentum erklärt. Aber ich halte es für sehr sinnvoll wenn du alles mit Namen auflistet und die Listen bei die Anzeige beigefügt werden.

Bist Du nicht um die Überlegung, die Erbe auszuschlagen? Das könnte vorteilhafter für dich sein, wenn Du sagen kannst wieviel Geschwister du hast und in wieweit kannst du die Konditionen im Testament einhalten :"daß wenn ich das Haus nicht finanziell halten kann, daß es an die Geschwister geht". Das kann sehr teuer werden, wenn du schon im Grundbuch steht und die Kosten nicht aufbringen kannst, dann klagen die Geschwister.... Das Testament halte ich vor Problembringer, Sorry!



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#4
 Von 
tago1970
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

guten morgen vielen dank für deine antwort
also verstehe ich dich richtig , dass ich momentan das hausrecht habe obwohl ich nur da wohne . es ist mein elternhaus und ich seit einigen jahren wieder zuhause und die letzten 13 monate hatte ich meine mutter zuhause gepflegt. meine mutter ist am 07.01 gestorben letzten sonntag waren 3 von 5 geschwister da rissen allen schränke auf und holten sich die sachen raus die sie behalzen wollten ohne zufragen ob dass ok wäre und sie würden so oft kommen und wann sie wollen, und beleidigten mich mit übelste schimpfwörter ich hätte meine mutter zum testamnt genötigt usw . ich lies sie einfach gewähren sagte aber dass ich nicht beschimpfen lasse und sie machten einfach damit weiter und beleidigten auch meine lebensgefährtin die mit mir im haus wohnt.
meine frage ist deshalb darf ich meine geschwister vor die tür setzen wenn sie wieder anfaNGEN ZU BELEIDIGEN. DÜRFEN SIE EINFACH UNTERLAGEN VON MEINER MUTTER MITNEHMEN
WELCHE RECHTE HABE ICH
VIELEN DANK

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#5
 Von 
guest-12320.01.2010 17:01:54
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
meerjungfrau
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

@ reiner 88
quote "da wird erst mal scharf geschossen mit Schreckschusspistolen"

schön dass du mein Paradoxon verstanden hast,übrigens meintest du "ghostwriter" ? LG Meerjungfrau

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