hallo, zusammen,
eine mutter hat ihrem sohn ein haus geschenkt, behielt aber nutz-und nießrecht und ein rückforderungsrecht wegen groben undank, insolvenz...
der sohn ist nun insolvent, und die mutter fordert das haus zurück.
fällt für sie eine schenkungssteuer an?
gruss, marcelina
schenkungssteuer bei schenkungsrückforderung?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wenn der Sohn damals keine Schenkungssteuer gezahlt hat, fällt auch jetzt keine bei Rückabwicklung an.
Aber die Frage ist, ob das so klappt, nämlich eine Rückforderung, wenn der Sohn insolvent ist. Sein Eigentum gehört nämlich in die Insolvenzmaße, d.h. die Mutter muss sich jetzt zügig mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen.
Das stimmt nicht so ganz, weil bei Schenkungen von den Eltern an die Kinder höhere Freibeträge gelten als bei Schenkungen von Kindern an Ihre Eltern.
Es kommt darauf an, ob das Rückforderungsrecht tatsächlich schon entstanden ist. Hierzu sollte man sich den Widerufsvorbehalt in der Schenkungsurkunde einmal ganz genau ansehen.
Sollte in der Urkunde übrigens auch eine Rückauflassungsvormerkung vorgesehen sein, kann man den ersten Schritt zur Rückübertragung ohne den Insolvenzverwalter tun.
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