pflichtteilergänzungsanspruch - haus mit nießbrauch

17. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Lillika
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
pflichtteilergänzungsanspruch - haus mit nießbrauch

es wäre super, wenn ihr mir zu folgendem fall etwas schreiben könntet:

die mutter hat 2 kinder, der vater lebt auch noch. sie verschenkt 1 monat vor ihrem tod das haus zur hälfte an den bruder und zu je 25% an seine beiden kinder - der vater hat lebenslanges wohnrecht. die mutter verstirbt. und als die frau des bruders die ehe mit ihm beendet, erzählt diese der tochter, die bisher von niemandem informiert wurde, von der schenkung.

diese möchte nun ihren pflichtteilergänzungsanspruch geltend machen. wie wird dieser berechnet??? wird der wert des hauses, welcher ja bei der schenkung per gutachten ermittelt wurde, zum zeitpunkt des todes angesetzt - also der gesamtwert des hauses genommen - oder wird die durch das nießbrauchsrecht stark verminderte summe bei der berechnung zugrunde gelegt???

vielen dank schon im voraus für eure antworten! :-)

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Um wessen Tochter geht es hier?

Die Tochter des Bruders hat keinen Pflichtteilergänzungsanspruch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lillika
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

es geht um die tochter der verstorbenen mutter.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.346 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen