mal angenommen eine mutter stirbt und setz in ihrem handschriftlichen testament einem kind von sechs als haupterbe ein. wie wird dann der pflichteil für die anderen 5 kinder berechnet
ps der vater ist schon vor längerem gestorben
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pflichtteil - wie wird dann der pflichteil für die anderen 5 kinder berechnet?
21. Februar 2010
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Frage vom 21. Februar 2010 | 19:01
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 1x hilfreich)
pflichtteil - wie wird dann der pflichteil für die anderen 5 kinder berechnet?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 21. Februar 2010 | 20:11
Von
Status: Richter (8040 Beiträge, 4510x hilfreich)
Die Geschwister haben einen Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, hier je 1/12 des Nachlasses.
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