pflichtteil / Eltern

21. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Babsy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
pflichtteil / Eltern

Hallo,

gibt es eigentlich einen Pflichtteil für Eltern oder Geschwister?

Beispiel:

Lebe in einer eheänlichen Gemeinschft. Wenn ich sterbe, haben dann Eltern und Geschwister Recht auf einen Pflichtteil oder kann ich per Testament meinen Lebensgefährten als Alleinerbe einsetzen?

Gruß
Babsy

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hjbartel
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,

Eltern ja, Geschwister nein.

Die Eltern bekommen die Pflichtteil nicht "automatisch", sie müssten ihn dann von Deinem Lebensgefährten einfordern. Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass die das tun würden, aber rein theoretisch wäre das so.

Gruss Hans-Jürgen
***

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Babsy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Hans-Jürgen,

danke, für für die schnell Antwort.
Hat mir sehr geholfen.

Gruß
Babsy

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Die Eltern bekommen auch nur dann einen Pflichtteil, wenn Du keine Kinder hast.

Du kannst in einem Testament natürlich Deinen Lebensgefährten als Alleinerben einsetzen. Genau in so einem Fall handelt es sich um einen Pflichtteil für die Eltern.

Falls Du Deine Eltern bereits testamentarisch berücksichtigtst, werden sie Erben und nicht Pflichtteilberechtigte.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Babsy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Der Lebenspartner sollte schon Alleinerbe sein. Wie hoch wäre denn der pflichtteil, der den Eltern zustünde?

Gruß
Babsy

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hans_Köln
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, § 2303 BGB . Der Pflichtteilsanspruch ist au eine Zahlung in Geld gerichtet. Der Erbe muss also notfalls Teile des Erbes veräußern, um Pflichtteilsansprüche zu befriedigen.

Der gesetzliche Erbteil der Eltern ist 100% des Erbes, so dass sich der Pflichtteil auf 50% des Wertes des Erbes beläuft.

Das und die Erbschaftssteuer dürften die Freude am zu erwartenden Erbe ziemlich dämpfen.



-----------------
"Gruss Hans"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Babsy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

jo, leider :(

Trotzdem herzlichen Dank für die Antwort ;)

babsy

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.433 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen