Hallo,
meine Mutter ist alleinige Eigentümerin eines Zweifamilienhauses.
In einer der beiden Wohnungen haben, ohne ein im Grundbuch eingetragenes oder anderweitig vereinbartes lebenslanges Wohnrecht ca. 35 Jahre meine Großeltern mietfrei gewohnt. Mein Opa ist vor einigen Jahren verstorben und meine Oma ist seit Februar diesen Jahres pflegebedürftig und nicht mehr in der Lage alleine zu wohnen.
Der Bruder meiner Mutter hat die Betreuung meiner Oma beantragt. Sie lebt nun in seinem Haus und wird von ihm und seiner Frau versorgt.
Meine Mutter möchte nun, daß die jetzt leerstehende Wohnung in ihrem Haus geräumt wird. Mein Onkel als Betreuer verweigert das. Er hat sogar das Schloß ausgetauscht, so daß meine Mutter die Wohnung nicht mehr betreten kann. Außerdem ist er der Meinung, daß zukünftige Mieteinnahmen aus der Wohnung meiner Oma zustehen.
Kann aus dieser jahrelangen mietfreien Nutzung, aber keinem eingetragenen lebenslangen Wohnrecht eine solcher Anspruch hergeleitet werden?
Wie kann meine Mutter diese Wohnung frei bekommen?
Kann man solch ein Nutzungsverhälnis kündigen?
Viele Grüße
O.S.
kein eingetragenes Wohnrecht
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein schuldrechtlich vereinbartes (nicht im Grundbuch eingetragenes) Wohnrecht ist ebenso gültig wie ein dingliches (im Grundbuch eingetragen). Es hat sogar einige Vorteile, beispielsweise daß es im Wege einer Zwangsversteigerung nicht erlischt.
Allerdings kommt es sehr auf den Vereinbarungstext an und der ist im vorliegenden Fall nicht klar, nicht einmal, daß es einen gibt.
Ist es nur ein geduldetes Wohnen, kann das Nutzungsverhältnis jederzeit beendet werden und dann ist ein Räumung u.U. gerechtfertigt, wenn die Nutzung beendet ist.
Aufgrund der langen Dauer wird sich jedoch die Interpretatiion als lebenslanges Wohnrecht (zumindest als Zusage) aufdrängen und dann beendet auch eine Pflege dies nicht, sondern nur der Tod. Insofern ist die Oma (oder der Betreuer) berechtigt, unterzuvermieten und dann stehen die Mieteinnahmen der Oma zu-
Wolfgang
-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
Hallo Wolfgang,
danke für deine Antwort.
Es gibt kein schuldrechtlich vereinbartes Wohnrecht und auch kein dingliches. Außerdem gibt es auch keine andere schriftliche oder mündliche Vereinbarung in irgendeiner Form.
Meine Mutter hat für den Bau des Hauses damals eine Summe Geld bekommen, was auch als Hypothek im Grundbuch eingetragen wurde. Diese Hypothek ist aber ohne irgendwelche Bedingungen schon vor vielen Jahren gelöscht worden, weil meine Großeltern ja keine Miete zahlten.
Kann man aus dieser langen Zeit des unentgeltlichen Wohnens und somit auch einer großen finanziellen Unterstützung, die meine Großeltern dadurch erhalten haben ein lebenslanges Wohnrecht ableiten?
Gruß O.S.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Habe ich das richtig verstanden?
Deine Mutter hat das Haus gebaut und bekam eine größere Summe Geld von ihren Eltern. Das haben die quasi abgewohnt.
Dann war das kein Wohnrecht, sondern eine Mietvorauszahlung.
Hallo Alida,
Du hast das so schon richtig verstanden. Es ist nur so, daß die Summe nicht so groß war, daß man damit 35 Jahre in einer Wohnung wohnen kann. Daher haben meine Großeltern auch geraume Zeit mietfrei gewohnt und nur die anfallenden Nebenkosten gezahlt.
Gruß O.S.
Im Gegensatz zu einem dinglichen Wohnrecht (Grundbucheintragung) ist ein schuldrechtliches Wohnrecht kündbar.
Nach meiner Meinung gelten hier die Kündigungsbestimmungen des Mietrechtes im BGB. Daher denke ich, dass hier eine erleichterte Kündigung nach § 573a BGB
in Frage kommt.
Danke für die Antworten.
Wir werden versuchen das Beste draus zu machen.
Gruß O.S.
@hh
Betrachtest du das auch wie ich:
Eigentlich handelt es sich gar nicht um ein Wohnrecht, vor allem da nichts eingetragen oder vertraglich vereinbart wurde, sondern um eine kostenlose Nutzung von Wohnraum durch die Eltern.
Hallo,
darf der Bruder meiner Mutter als Betreuer der Oma eigentlich einfach so, ohne Benachrichtigung, das Schloß austauschen, so das nur noch er die Wohnung betreten kann?
Gruß O.S.
-- Editiert von O.S. am 02.08.2004 09:07:03
@alida
Ja, das sehe ich genau so.
Ich bin mir nicht darüber im Klaren, ob es zwischen schuldrechtlichem Wohnrecht und kostenloser Überlassung überhaupt unterschiedliche Rechtsfolgen gibt. Mir fallen auf Anhieb keine ein.
Daher gehe ich davon aus, dass dieser Fall entsprechend des Mietrechtes gehandhabt wrden kann.
ja
Hallo,
Meine Oma lebt nach wie vor bei meinem Onkel, der mittlerweile ihr Betreuer ist, in Pflege und hat ihre Wohnung nicht geräumt. Sie ist leider sehr pflegebedürftig, kann nicht mehr alleine aufstehen, kann ihre Beine selbst im Bett nicht mehr alleine in eine andere Position bringen, man muß sie zu zweit in einen Rollstuhl heben, etc.
Wir sind der Meinung, daß sie in diesem Zustand nicht mehr alleine in eine Wohnung zurückkehren kann. Ihr Betreuer, mein Onkel, sieht das vollkommen anders. Er behauptet, daß sie in ihre Wohnung zurückkehren kann, und außerdem ein lebenslanges Wohnrecht hätte, das aber nirgendwo festgelegt wurde, weder schriftlich, noch mündlich, auch nicht im Grundbuch. Er würde dann als Betreuer ca 200 km weit weg wohnen.
Zwischenzeitlich hat meine Mutter Klage eingereicht und bittet, ihre Mutter die Wohnung zu räumen. Dem setzt mein Onkel eine Bitte zur Klageabweisung entgegen, mit der Begründung, meine Oma könne alleine in ihrer Wohnung leben, außerdem hätte sie lebenslanges Wohnrecht.
Die Sache ist also noch nicht ausgestanden und wir müssen weiter abwarten.
Viele Grüße
O.S.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten