immer beim leiblichen Vater erbberechtigt?

27. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
rudi5
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
immer beim leiblichen Vater erbberechtigt?

Mein leiblicher Vater hat sich nach kurzer Zeit (vor fast 50 Jahren) seinerzeit von meiner Mutter getrennt und auch neu geheiratet. Meines Wissens hat er einen Sohn.

Meine Frage: Ich würde ihm jetzt gerne anbieten im Rahmen einer Vorerberegelung mir meinen Pflichtteil (12,5%?) auszuzahlen. Gibt es hier eventuelle gesetzlichen Regelungen (wir haben uns seit meinem fünften Lebensjahr nicht mehr gesehen und gesprochen) die meinen Erbanspruch gefährden?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Da Ihr Vater Sie testamentarisch jederzeit auf den Pflichtteil (12,5 %, wenn er verheiratet und ein weiteres Kind vorhanden ist) setzen kann, gibt es für ihn eigentlich keinen Grund auf diese Bitte einzugehen. Warum sollte er jetzt 12,5 % von seinem Vermögen zahlen, wenn das Gleiche auch bei seinem Tod von den Erben zu zahlen ist. Wenn dann überhaupt noch etwas an Werten da ist.

Sollte er Sie bis dato nicht enterbt haben, könnte er aufgrund Ihrer Bitte auf diese Idee kommen.

Unterm Strich ist dies (jedenfalls meiner Meinung nach) also keine gute Idee.



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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Die Regelung, dass uneheliche Kinder sich ihren Erbanspruch auszahlen lassen können, ist seit 1998 weggefallen.

Wenn du dringend Geld brauchst, kannst du ja mal fragen, ob dein Vater von dir einen Pflichtteilsverzicht haben möchte - gegen eine Abfindung natürlich.
Das wäre ein notarieller Vertrag, dass du keinen Pflichtteilsanspruch mehr hast und dafür eine Summe X erhältst. Ist aber eine freiwillige Sache und erben wirst du dann sicherlich nichts mehr. Die Forderung solltest du allerdings konkreter als "12,5%" benennen können. Sag mal, wieviel du haben willst, und laß mit dir handeln, wenn er dich nicht gleich rausschmeißt.

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#3
 Von 
rudi5
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich leide nicht am Hungertuch und raus schmeissen kann er mich auch nicht, da ich die Angelegenheit nur schriftlich regeln würde.

Zusatzfrage: Gibt es hier Fristen die eine jetzige Umverteilung zu meinen Ungunsten unwirksam werden lassen?

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

quote:
Gibt es hier Fristen die eine jetzige Umverteilung zu meinen Ungunsten unwirksam werden lassen?


Warum sollte es Fristen geben, wenn es gar keine Rechtsansprüche gibt?

Du kannst einen notariellen Vertrag mit Deinem Vater schließen und der Vertrag gilt dann inhaltlich unbegrenzt.


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#5
 Von 
rudi5
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Na zumindest habe ich ja einen Erbanspruch im Falle des Ablebens. Und um den ging es mir.

Ich kann mir vorstellen das solle Threads im allgemeinen immer kritisch gesehen werden wenn jemand von Lebenden gerne etwas vorab vom Erbe haben möchte. In meinem Falle habe ich aber absolut kein schlechtes Gewissen da er mich und meine Mutter hat hängen lassen und sich in meiner Jugend seinen finanziellen verpflichtungen entzogen hat.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Dein Gewissen interessiert hier so ganz und gar nicht. Fakt ist, dass Erben nach Sterben kommt. Und was er mit seinem Vermögen macht, das geht niemanden etwas an. Weder Dich, noch Deinen Halbbruder, noch seine derzeitige Frau. Er darf es sinnlos verprassen, alles. Er darf es verschenken. Er darf aus Geldscheinen kleine Bootchen falten und den Rhein runterschwimmen lassen. Das alles darf er. Genau das darfst Du mit Deinem Vermögen auch. Musst auf niemanden Rücksicht nehmen.

Alles klar?

wirdwerden

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#7
 Von 
guest-12328.10.2010 16:27:41
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

WEnn der Vater gestorben ist, muss er sich gegebenenfalls mit den Erben des Vaters auseinander setzen. Aber, der Vater lebt und kann uneingeschränkt mit seinem Geld machen, was er will.

wirdwerden

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#9
 Von 
guest-12328.10.2010 16:27:41
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Und man kann es auch ganz einfach in gebündeltem Baren machen. Wo nichts ist, da ist eben nichts.

wirdwerden

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#11
 Von 
rudi5
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Gott herrscht hier teilweise ein Tonfall. Sind hier primär gescheiterte, frustierte Jurastudenten unterwegs die ihr gesundes Halbwissen rotzig zum Besten geben?

Mir ist klar das ich keinen Anspruch vorab habe, aber ich halte es für legitim mich über Möglichkeiten in diesem Forum zu informieren die eventuell (aus welchen Gründen auch immer) auch meinem Vater aufgrund seiner neuen familiären Situation entgegen kommen.



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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Wenn Du wußtest, dass Du keinen Anspruch hast, dann verstehe ich die Frage nicht. Verhandeln kann man ja immer mit jemandem in diesem Lande, über was auch immer. Nur, Du sprichst von Entgegenkommen gegenüber Deinem Vater. Wo liegt denn das Entgegenkommen? Ich sehe es nicht unbedingt als Entgegenkommen, wenn jemand jemandem anbietet, ohne dass ein Anspruch besteht, einen Teil seines Vermögens wegzugeben. Wo liegt da der Vorteil?

wirdwerden

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