gemeinschaftliches eigenhändiges Testament

17. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)
gemeinschaftliches eigenhändiges Testament

Folgender Fall:
Ehemann verfasst handschriftliches Testament,
in dem die Tochter als Alleinerbin eingesetzt wird.
Die Ehefrau unterschreibt dieses eigenhändig
verfasste Testament nur mit ihrem Namen.

Nun sagt § 2247 BGB :
Zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments genügt es, wenn einer der Ehegatten das Testament in der dort vorgeschriebenen Form errichtet und der andere Ehegatte die gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig mitunterzeichnet. Der mitunterzeichnende Ehegatte soll hierbei angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort er seine Unterschrift beigefügt hat.

Die Ehefrau hat also weder Datum noch Ort beigefügt.
Ist das Testament nun insgesamt gültig, oder nur bezüglich des Ehemannes?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Die Orts- und Datumsangabe ist eine Soll-Vorschrift, führt also nicht zur Formunwirksamkeit, § 2267 Abs. 2 BGB .

Ich habe allerdings noch nie davon gehört, dass beide Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament Ihre Tochter bedenken. Normalerweise bedenken sie erst einmal den überlebenden Ehepartner und nach dessen Tode erst das Kind als Schluserben.

Ich frage mich deshalb, ob bei der direkten Einsetzung der Tochter (verbunden mit der Enterbung des überlebenden Ehegatten!) eine Wechselbezüglichkeit und damit eine Bindung des überlebenden Ehegatten an das testament gegeben ist.

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