Folgender Fall:
Ehemann verfasst handschriftliches Testament,
in dem die Tochter als Alleinerbin eingesetzt wird.
Die Ehefrau unterschreibt dieses eigenhändig
verfasste Testament nur mit ihrem Namen.
Nun sagt § 2247 BGB
:
Zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments genügt es, wenn einer der Ehegatten das Testament in der dort vorgeschriebenen Form errichtet und der andere Ehegatte die gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig mitunterzeichnet. Der mitunterzeichnende Ehegatte soll hierbei angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort er seine Unterschrift beigefügt hat.
Die Ehefrau hat also weder Datum noch Ort beigefügt.
Ist das Testament nun insgesamt gültig, oder nur bezüglich des Ehemannes?
gemeinschaftliches eigenhändiges Testament
17. Oktober 2007
Thema abonnieren
Frage vom 17. Oktober 2007 | 18:51
Von
Status: Bachelor (3084 Beiträge, 577x hilfreich)
gemeinschaftliches eigenhändiges Testament
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. Oktober 2007 | 11:46
Von
Status: Schüler (269 Beiträge, 43x hilfreich)
Die Orts- und Datumsangabe ist eine Soll-Vorschrift, führt also nicht zur Formunwirksamkeit, § 2267 Abs. 2 BGB
.
Ich habe allerdings noch nie davon gehört, dass beide Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament Ihre Tochter bedenken. Normalerweise bedenken sie erst einmal den überlebenden Ehepartner und nach dessen Tode erst das Kind als Schluserben.
Ich frage mich deshalb, ob bei der direkten Einsetzung der Tochter (verbunden mit der Enterbung des überlebenden Ehegatten!) eine Wechselbezüglichkeit und damit eine Bindung des überlebenden Ehegatten an das testament gegeben ist.
Und jetzt?
Schon
268.072
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten