erbrecht als uneheliches kind

8. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
mammi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
erbrecht als uneheliches kind

Ich hab mal eine frage und hoffe das mir jemand weiterhelfen kann ?!ich bin bei meiner mutter aufgewachsen und habe meinen leiblichen vater nie kennengelernt.Soweit ich weiss hat er geheirate und auch eine tochter (mit meiner mutter war er nicht verheiratet ) Jetzt zu meinen fragen:habe ich anspruch auf ein erbe?wie ist die erbfolge?wer benachrichtigt mich wen er verstoben ist?ich hoffe mir kann jemand weiterhefen.

Testament oder Erbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

>habe ich anspruch auf ein erbe?

Kommt drauf an. Nämlich darauf, ob der Mann rechtlich dein Vater ist (bzw. war). Also ob es eine Vaterschaftsanerkennung gab und er damit als dein Vater in deiner Geburtsurkunde steht.

Wenn das nicht der Fall ist, gibt es keinen gesetzlichen Erbanspruch. Dann kannst du allenfalls dann etwas bekommen, wenn du im Testament bedacht worden bist.

Aber Achtung: Es kann natürlich auch sein, daß man nur Schulden erbt. Dann sollte rechtzeitig (innerhalb von 6 Wochen) das Erbe ausgeschlagen werden.

>wer benachrichtigt mich wen er verstoben ist?

Wenn das keiner der Angehörigen von sich aus macht, niemand.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Wenn kein Testament vorhanden ist, indem du "enterbt" wurdest, steht dir auf jeden Fall der Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu (abhängig von den Famiienverhältnissen).

Leider ist es so, dass es durchaus sein kann, dass dur vom Tod deines Vaters nicht benachrichtigt wirst. In den meisten Bundesländern gibt es keine "automatische" Erbenermittlung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Wenn Dein Vater die Vaterschaft anerkannt hat, dann bist Du in jedem Fall mit Deiner Halbschwester gleichberechtigter Erbe Deines Vaters. Auf den Pflichtteil bist Du begrenz, wenn es ein Testament gibt, dass Dich als Erben ausschließt.

2x Hilfreiche Antwort

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