befreiter vorerbe

20. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Holunderblüte
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
befreiter vorerbe

halli hallo,

seit Jahren bin ich auf der Suche nach meinem leiblichen Vater.Letze Woche habe ich vom Amtsgericht ein Schreiben bekommen, das er leider verstorben ist. Im Anhang war sein Testament und der Erbschein.Im Erbe ist seine jetztige Ehefrau als befreite Vorerbin die zum Zeitpunkt des Testamentes noch mit meinem Vater verlobt war. Als Nacherbe ist das SOS Kinderdorf vorgesehen. Ich wurde nicht bedacht. Habe ich eine Chance von dem aufgeführten Vermögen von 40.000 Euro etwas zu bekommen? Würde mich über eine Antwort sehr freuen.Vielen Dank im Vorraus

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Durch das Testament des Vaters bist du enterbt. Als leiblicher Sohn bist du pflichtteilsberechtig. Der gesetzliche Erbteil beträgt 50%, der Pflichtteil 25%= 10.000 EUR. Zuständig für die Auszahlung des Pflichtteils ist die Ehefrau. An diese musst du dich wenden. Allerdings kann die Ehefrau aus dem Nachlass noch die Bestattungskosten begleichen.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47582 Beiträge, 16824x hilfreich)

Du solltest aber im Zusammenhang mit der Pflichtteilforderung zunächst einmal eine Nachlassaufstellung fordern.

Die Angabe des Gerichtes über den Nachlasswert hat keine Relevanz. Dir stehen 25% des tatsächlichen Nachlasses zu.

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