Auszahlung Pflichtteil - Lebensversicherungen

19. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
charman
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)
Auszahlung Pflichtteil - Lebensversicherungen

Ich weiss das gesetzliche erben können bei schenkungen, die kürzer als 10 jahre zurückliegen, einen pflichtteilergänzungsanspruch geltend machen können.
also nicht das ganze geld zurück fordern, sondern nur einen gewissen prozentsatz. bezieht sich das auch auf Lebensversicherungen die der Verstorbene zugunsten eines anderen abgeschlossen hat ??

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Lebensversicherungen erhalten immer die als Bezugsberechtigte eingetragenen. Sie fallen nicht in das Erbe.

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#2
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

nein, nicht auf lebensversicherungen, die zu gunsten eines dritten abgeschlossen wurden.

grüße

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#3
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

sika0304 ist ein minütchen schneller gewesen

grüße

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#4
 Von 
charman
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich frage deshalb weil er schon im Sterben lag und dies 2 Tage zuvor und vermutlich in vorsätzlicher Bedrängnis (das ich bis dato leider noch nicht beweisen kann ) geschehen ist.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Was ist denn 2 Tage vorher passiert. Eine Lebensversicherung wird er da wohl kaum nch abgeschlossen haben.

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#6
 Von 
charman
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

Sie ist im aufgedrängt worden

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Willst Du uns jetzt verarsch...??

Welche Versicherung schließt denn mit jemandem, der im Sterben liegt, einen Lebensversicherungsvertrag ab? Und sollte das tatsächlich passiert sein, wird sie bestimmt nichts auszahlen.

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#8
 Von 
charman
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

Tut mir leid aber ich wollte niemanden verarschen das habe ich selber gemeint das er im Sterben lag, (habe mittlerweile erfahren das er ein Larynxkarzinom hatte diese aber angeblich ausgeheilt ) er ist plötzlich an Herzversagen gestorben aber erst als die jetzige Bezugsberechtige bei Ihm war

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#9
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

ich denke, wenn die versicherung nur 2 tage bestand, gibt es nix.

grüße

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#10
 Von 
charman
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie schauts dann mit einem Testament aus (falls es keine Versicherung war ) und dieses 2 Tage vorher unterschrieben worden wäre eben bei diesem Besuch
dann wäre dieses wieder im Pflichteil mitdrin oder ?

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#11
 Von 
ofenblase
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 12x hilfreich)

Also die Versicherung möchte ich sehen, die in diesem Falle auszahlt. Policiert ist das Ganze eh noch nicht.

Aber egal wie: Du hast doch keinen Nachteil. Ohne den Vertrag hätte es das Geld nicht gegeben. Also bereichert sich hier maximal jemand. Aber nicht auf Deine Kosten. Es sei denn, Du bist Eigner der Versicherung.

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#12
 Von 
charman
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich bin nicht der Eigner der Versicherung trotzdem vielen Dank für die Hife

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