ausserehelich und erbschaft

1. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.02.2010 17:23:06
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
ausserehelich und erbschaft

Hallo,

ich wurde nach 1949 ausserehelich geboren.Zu meinem Vater hatte ich nur telefonischen Kontakt.Von seinem Ableben habe ich durch Zufall erfahren.Mein Vater ist seinen finanziellen Verpflichtungen immer nachgekommen, dies wurde mir vom Jugendamt schriftlich bestätigt.Nun habe ich der Witwe meines Vaters (er hat noch 4 eheliche Kinder)meinen Erbanspruch geltend gemacht.Sie möchte jetzt den Nachweis, das ich der leibliche Sohn meines Vaters bin.Ich besitze hierzu die Unterlagen des Jugendamtes über die geleisteten Zahlungen meines Vaters, meine Geburtsurkunde und die eidesstattliche Versicherung meiner Mutter, das ich der Sohn meines Vaters bin.
Reichen diese Unterlagen, um Auskunft über die Hinterlassenschaft meines Vaters zu bekommen?
Ich freu mich über eure Antworten.

Gruß
Stefan

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Außerehelich ist der Ersatz für das Wort "unehelich". Spielt aber überhaupt keine Rolle mehr! Kind ist Kind! ob außerehelich, unehelich oder ehelich oder fremdgegangen: schittegal! Für das Erbrecht spielt das keine Rolle mehr!!!!!!!!!!!!!!
(Früher war das anders!) Zufrieden? :) :) :)

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#2
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Noch was: was sagt Deine Geburtsurkunde unter der Rubrik "Eltern" oder "Vater"
(unterschiedlich) aus? :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12323.02.2010 17:23:06
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

in meiner Geburtsurkunde ist der Vater nicht vermerkt.Das war aber seinerzeit nicht unüblich, da meine Vater ja sofort die Unterhaltszahlungen geleistet hat. Das meine Vater nicht in der Geburtsurkunde vermerkt ist. fiel erst jetzt auf.

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