Guten Tag,
bei einer alten Dame in der Familie sind zwei Testamente vorhanden. In einem sind alle Gelddinge geregelt, in einem anderen geht es um vorhandene Grundstücke.
Wenn jetzt ein Erbe in beiden Testamenten berücksichtigt wird, kann dieser dann ein Testament
ausschlagen und das andere annehmen oder müssen dann sämtliche Testamentsansprüche angenommen bzw. abgelehnt werden?
Vielen Dank für die kommenden Antworten!
Gruß, gurke123123
Zwei Testamente vorhanden
4. Januar 2013
Thema abonnieren
Frage vom 4. Januar 2013 | 12:00
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 15x hilfreich)
Zwei Testamente vorhanden
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. Januar 2013 | 13:44
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 603x hilfreich)
Man kann nur das Erbe ausschlagen, keine Testamente. Solange die beiden Testamente keine wiedersprüchlichen Regelungen enthalten, sondern sich ergänzen, sind auch beide Testamente gültig. Das Erbe einer Person ergibt sich dann aus beiden Testamenten sowie eventuellen gesetzlichen Ansprüchen (z.B. für Nachkommen des Erblassers).
Wenn ein Erbe nur das Geld nehmen möchte, seinen Anteil an den Grundstücken aber nicht, dann kann er ja im Rahmen eines Erbauseinandersetzungsvertrags auf seinen Grundstücksanteil verzichten.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
266.641
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten