Zwei Häuser, drei Kinder - wie aufteilen?

21. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
ophelia78
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwei Häuser, drei Kinder - wie aufteilen?

Hallo,

leider weiß ich mir momentan nicht anders zu helfen und versuche irgendwie Klarheit in mein "WirrWarr" zu bringen. Folgendes Szenario:

Wir sind drei Schwestern (23, 25, 30). Zwei von uns haben bereits eine kleine kleine Familie.

Schwester A (30) soll das ehemalige Elternhaus der Mutter bekommen, das aktuell noch vermietet ist, aber aufgrund Eigenbedarfskündigung in zwei Monaten frei wird. Schwester A möchte das Haus um- bzw. ausbauen und sich etwas für ihre Familie schaffen.

Schwester B (23) soll das Elternhaus bekommen. Allerdings noch nicht jetzt, sondern erst in 15 - 20 Jahren, wenn die Eltern (55, 58) etwas älter sind. Die Angst, dass Schwester B (kinderlos, partnerlos) irgendwann heiratet und einen Mann bekommt, der die Eltern dann rausekelt aus ihrem eigenen Haus ist wohl etwas zu groß, zumindest ist das die Begründung der Eltern. Kann das so einfach passieren?

Schwester C (also ich) hat einen Sohn, einen Partner und lebt derzeit in Miete. Schwester C soll also grundstücks- bzw. haustechnisch leer ausgehen, was ok ist, da der Wunsch da ist, zu bauen. Schwester C ist also bereit, auf die Häuser zu verzichten und würde dann das ihr zustehende Geld nehmen. Steht ihr das überhaupt zu?!

Jetzt zu meinen Fragen:

Muss mich (und Schwester B) Schwester A auszahlen in irgend einer Form, nachdem sie das Haus, das noch in Miete ist bekommt?

Gibt es nicht eine Art Wohnrecht für meine Eltern, das sie haben könnten, falls das ELTERNHAUS doch jetzt schon an Schwester B überschrieben wird.

Das Elternhaus dürfte ca. einen Wert iHv 700.000,00 EUR haben. Das andere Haus dürfte ca. 200.000,00 EUR wert sein.

Wer muss wen auszahlen? Wie läuft das ganze ab? Habe ich, die die gerne bauen möchte und keines der Häuser will einen Anspruch auf Auszahlung in irgendeiner Art?

Eltern wollten nämlich Schwester A das zweite Haus schenken und wollen nicht, dass ich ausgezahlt werde - Begründung: Die arme hat doch eh kein Geld.

Ich hoffe, Ihr versteht was ich meine ...
Ich frage nur deshalb, weil ich natürlich jetzt gerne bauen möchte und nicht erst in 15 - 20 Jahren.

Vielen Dank und liebe Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Muss mich (und Schwester B) Schwester A auszahlen in irgend einer Form, nachdem sie das Haus, das noch in Miete ist bekommt? Nö. Die Eltern können zu ihren Lebzeiten mit ihrem Eigentum machen, was sie wollen. Evtl. gäbe es da einen Pflichtteilsanspruch, aber eben erst nach dem Tod der Eltern.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat:
Muss mich (und Schwester B) Schwester A auszahlen in irgend einer Form, nachdem sie das Haus, das noch in Miete ist bekommt?


Nein, einen Rechtsanspruch auf Auszahlung gibt es zu Lebzeiten der Eltern nicht.

Zitat:
Gibt es nicht eine Art Wohnrecht für meine Eltern, das sie haben könnten, falls das ELTERNHAUS doch jetzt schon an Schwester B überschrieben wird.


Den Eltern steht es natürlich frei, sich ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht vorzubehalten, wenn sie das Haus an Schwester B übertragen. Die Eltern legen die Bedingungen fest.

Zitat:
Das Elternhaus dürfte ca. einen Wert iHv 700.000,00 EUR haben. Das andere Haus dürfte ca. 200.000,00 EUR wert sein.


Was rein rechnerisch einen Wert von 300.000€ ausmacht. Damit würde ich nicht einmal einen moralischen Grund dafür sehen, dass Schwester A Dich und Schwester B auszahlen müsste. Allerdings sollte im Übertragungsvertrag vereinbart werden, dass die Schenkung auf Erb- und Pflichtteil angerechnet wird.

Zitat:
Wer muss wen auszahlen? Wie läuft das ganze ab? Habe ich, die die gerne bauen möchte und keines der Häuser will einen Anspruch auf Auszahlung in irgendeiner Art?


Eine Auszahlungspflicht zu Lebzeiten der Eltern gibt es nicht. Natürlich können die Eltern die Übertragung eines Hauses davon abhängig machen, dass Du ausgezahlt wirst. Das ist aber die freie Entscheidung Deiner Eltern.

Normalerweise wollen Eltern ihre Kinder fair und gerecht behandeln. Was darunter genau zu verstehen ist, legen aber alleine die Eltern fest. Bei der Festlegung eventueller Auszahlungspflichten dürfen sie selbstverständlich zu Gunsten von Schwester B berücksichtigen, dass sie ein Wohnrecht im Haus behalten und dass es wohl Schwester B sein wird, die die Pflege der Eltern übernehmen muss, sollte das einmal nötig sein.

Zitat:
Ich frage nur deshalb, weil ich natürlich jetzt gerne bauen möchte und nicht erst in 15 - 20 Jahren.


Da hilft nur Überzeugungsarbeit, denn einen Rechtsanspruch auf Auszahlung hast Du nicht. Bei einem Eigenheim im Wert von 700.000€ und einem weiteren Haus im Wert von 200.000€ würde ich vermuten, dass Deine Eltern auch noch weiteres Vermögen besitzen. Könne sie Dich nicht daraus unterstützen?

0x Hilfreiche Antwort

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