Zwangsverkauf nach Tod der Eltern?

3. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
berliner12
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsverkauf nach Tod der Eltern?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Meine Mutter und mein Stiefvater besitzen zusammen einen teilweise landwirtschaftlichen Betrieb. Ich habe drei leibliche Geschwister und einen Stiefbruder, den Sohn meines Stiefvaters.
Im Todesfall meiner Eltern oder auch nur meines Stiefvaters würde mein Stiefbruder ja erben. wir anderen Kinder würden den Hof gerne erhalten, was aber dann nicht möglich wäre, weil wir den Stiefbruder auszahlen müssten. Er würde uns auch auf jeden Fall zum Verkauf zwingen um seinen Drogenkonsum und ähnliche Ausschweifungen zu finanzieren. Der Besitz meiner Eltern ist mindestens eine Million Euro wert. Sein Pflichtteil wäre bestimmt gigantisch hoch, so dass wir uns total verschulden müssten. Er trägt nichts zum Familienbetrieb bei und würde nur abkassieren und das geld verprassen. Mein Stiefvater ist auch bereit, entsprechende Schritte einzuleiten, da er auch nicht will, dass sein Sohn den Verkauf oder die Verschuldung des Betriebes erzwingen kann.
Kann man da nicht irgendwas machen?

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"Grüße,

berliner1"

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5 Antworten
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#1
 Von 
Manü
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 360x hilfreich)

Den Hof zu lebzeiten überschreiben,und er müßte enterbt werden,würde aber immerhin noch die Hälfte vom gesetzlichen Erbe bekommen.Wenn deine Eltern erst 10Jahre nach der Schenkung sterben,bekommt er nichts,vor ablauf der 10jahresfrist,bekommt er dann doch noch seinen Pflichtteil.Falls das passiert,kann er sein Pflichtteil sofort in bar verlangen,auch wenn ihr dann den Hof verkaufen müßtet.Es ist egal,was er dann mit dem Geld macht,es steht ihm zu.Habe mal gelesen,wenn jemand eine bestimmte Zeit im Gefängnis gesessen hat(kommt auch darauf an,weshalb)hat er keinen Anspruch auf ein Erbe.Aber das kann ich nicht 100%behaupten.Wenn ihr aber 3Erben wärt,meinst du nicht,das die Probleme vorprogramiert sind,auch wenn ihr euch jetzt versteht,das kann sich dann schnell ändern.

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#2
 Von 
berliner12
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Klar, das kann immer sein, dass man sich verstreitet. Ist unwahrscheinlich bei uns, aber kann sein.
Der Stiefbruder ist aber der größte Unsicherheitsfaktor. Mit den anderen Geschwistern ließe sich noch reden, aber er würde gnadenlos das Geld einfordern.
Wenn mein Stiefvater stirbt, bekommt er und meine Mutter jeweils die Hälfte vom Besitz meines Stiefvaters. Das würde uns schon ruinieren.
Ich habe irgendwo gelesen, dass das mit der Schenkung nur klappt, wenn meine Eltern kein Wohnrecht auf dem Hof behalten. Sonst kann er auch danach noch das Geld fordern, selbst wenn 15 Jahre vergangen sind.

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"Grüße,

berliner1"

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wenn dein Stiefbruder auf die schnelle Kohle aus ist, hier eine Möglichkeit: Sein Vater beitet ihm an Summe x zu zahlen und dafür unterschreibt er beim Notar einen Erbverzichtsvertrag. Könnte durchaus möglich sein, dass er das schnelle Geld******rt und so am sinnvollsten/billigsten abgespeist werden könnte.

Hat euer Stiefvater euch 3 adoptiert? Sonst seid ihr ihm gegenüber gar nicht erbberechtigt (außer er setzt euch im Testament ein), dann würde sein Erbe zu 50% eurer Mutter gehören und zu 50% seinem leiblichem Sohn (Pflichtteilreduziert auf 25 %). Vielleicht könnte also die Erwachsenen-Adoption hilfreich sein, um den Pflichtteil für den Stiefbruder, falls a) nicht klappt, zu reduzieren, da dann die 50% für die Kinder durch 4 geteilt werden und davon dann nur noch die Hälfte als Pflichtteil anfallen.

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#4
 Von 
berliner12
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit dem Adoptieren haben wir auch schon erwogen, wobei da fast nur meine Halbschwester in Frage kommt, deren Vater verschollen ist.
Wir anderen drei haben ja denselben Vater, der auch gegenüber meinen jüngeren Geschwistern noch unterhaltspflichtig ist.
Im Moment können wir es uns nicht leisten, den Stiefbruder auszuzahlen. Eine Möglichkeit wäre das Erbe meines Stiefvaters gewesen, dessen Vater verstorben ist und vorher das Haus auf seine Tochter überschrieben hat. Ob er ein Nießbrauchrecht hatte, ist noch ungeklärt. Die Schwester meines Stiefvaters wollte meinem Stiefvater seinen Anteil auszahlen, wurde aber vor zwei Monaten plötzlich zum Pflegefall, wodurch sich das Sozialamt vermutlich das Vermögen seiner Schwester nehmen wird, um den Heimaufenthalt zu bezahlen. Damit wäre sein Erbe auch futsch. Ein entsprechendes Testament ist wahrscheinlich nicht existent. Meiner Stieftante wurde alles überschrieben, bevor er seinen Anteil ausbezahlt bekam.
Wenn sie es ihm jetzt noch gibt, ist es eine Schenkung und kein Erbe mehr. Dann kann sich das Sozialamt das Geld zurückholen.
Ziemlich verwirrend, was?
Im Moment weiß auch unser Anwalt nicht wirklich weiter, aber vielleicht ist Erbrecht auch nicht sein Fachgebiet, keine Ahnung.


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"Grüße,

berliner1"

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wenn nach der Überschreibung noch keine 10 Jahre vergangen sind, hat dein Stiefvater gegenüber seiner Schwester einen Pflichtteilergänzungsanspruch der dann auch in bar und sofort auszuzahlen ist.
Seid schneller wie die Behörden.
Unter Umständen einen anderen Anwalt suchen, der sich in Erbschaftssachen besser auskennt.
Ich würde zuerst die Sache mit Stiefvaters Erbteil von dem seinen Vater klären und dann erst im nächsten Schritt den Stiefbruder angehen.

Erwachsenenadoption ändert nichts an den Erbansprüchen/Unterhaltsansprüchen gegenüber der Herkunftsfamilie (im Gegensatz zur Kinderadoption). Zu diesem Thema gab es hier aber auch schon ein Posting (Familienrecht? Generelle Fragen). Findest auch im BGB etwas dazu.

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