Guten Tag,
mein Mann und ich wohnen mit unseren Kindern (als Eigentümer der Wohnung) im Erdgeschoss. Meiner Schwiegermutter (verwitwet) gehört die Wohnung im 1. Stock und sie bewohnt diese alleine. Die DG-Wohnung gehört wiederum auch uns und ist noch ein Jahr befristet vermietet.
Sobald der externe Mieter ausgezogen ist, wollen wir und die Schwiegermutter einen Wohnungstausch vornehmen. Ziel ist, dass mein Mann und ich die Wohnungen im 1. Stock und im DG zusammenlegen, so dass wir unseren Wohnraum vergrößern können.
Damit wir keinen Eigentümertausch vornehmen müssen, war nun die Idee, die Wohnung im 1. Stock meiner Schwiegermutter abzukaufen und ihr wiederum die Wohnung im Erdgeschoss zu vermieten. Nun ist es so, dass mein Mann noch einen Bruder hat, der berücksichtigt werden muss. Welche Varianten gibt es, um ihm seinen Anteil zukommen zu lassen? Den genauen Wert der Wohnung kennen wir bisher nicht. Schätzungsweise liegt er bei ca. 150.000-200.000 €.
Wohnung von Mutter abkaufen und Bruder auszahlen
5. April 2017
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Frage vom 5. April 2017 | 23:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung von Mutter abkaufen und Bruder auszahlen
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 6. April 2017 | 10:01
Von
Status: Unbeschreiblich (47482 Beiträge, 16806x hilfreich)
Wenn Du die Wohnung von Deiner Mutter zum Verkehrswert abkaufst, dann sehe ich nicht, warum Dein Bruder irgendwie berücksichtigt werden müsste, weder aus rechtlichen Gründen noch aus Gründen der Gerechtigkeit oder der Moral.
Deine Mutter hat vor dem Verkauf ein Vermögen in Höhe von z.B. 200.000€ in Form von Immobilien und nach dem Verkauf ein Vermögen in Höhe von z.B. 200.000€ in Form von Geld. Der Wert der Erbansprüche Deines Bruders ändert sich daher doch gar nicht.
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