Hallo
Person A hat eingetragenes Wohnrecht bauf Lebenszeit in einer Wohnung in meinem Haus. Person A hat eine alleinige Betreuerin. Person A ist jetzt für immer ins Altenheim. Das Wohnrecht bleibt bestehen.
Wer kümmert sich jetzt um die Wohnung ? Die Betreuerin hat die Rolläden nach unten gemacht und war seit vielen Wochen nicht mehr in der Wohnung.
Es wird nicht geheizt !
Wer ist für aufkommende Schäde zuständig ?
Welche kosten müssen weiter von Person A übernommen werden ?
LG Mel
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Wohnung Instandhaltung
14. März 2013
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Frage vom 14. März 2013 | 12:13
Von
Status: Schüler (185 Beiträge, 93x hilfreich)
Wohnung Instandhaltung
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#1
Antwort vom 14. März 2013 | 14:26
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1340x hilfreich)
Die Wohnberechtigte trägt alle Kosten wie bisher.
Ebenso trägt sie das Risiko wenn im Winter die Wasserleitungen einfrieren.
Sie selbst haben das Recht halbjährlich die Wohnung zu besichtigen.
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