Wohnung + Grundstück vom Vater abkaufen | Auswirkung auf Erbe?

15. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
so454528-31
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Wohnung + Grundstück vom Vater abkaufen | Auswirkung auf Erbe?

Hallo,

ich habe folgendes Anliegen:
Wir planen die Wohnung des Vaters meiner Freundin sowie das umliegende Grundstück zeitnah zu übernehmen. Die Wohnung an sich ist noch nicht vollständig abbezahlt und somit würden wir quasi vorzeitig seine Schulden tilgen.
Wie wirkt sich der Sachverhalt in Bezug auf das Erbrecht aus? - Da meine Freundin noch einen Bruder hat, würde er ja im Prinzip ja keine Schulden mehr erben, da wir diese getilgt haben. Das müsste meiner Einschätzung nach mitberücksichtigt werden, oder?

Danke & viele Grüße,
Marcel

Testament oder Erbe?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Wenn der Verkauf der Wohnung vor dem Tod des Vaters abgewickelt wird gehört die Wohnung Euch und ist nicht mehr Bestandteil der Erbmasse. Gleichzeitig wird aber der Kaufpreis der auf dem Konto des Vaters landet dann Teil der Erbmasse. In dieser Summe werden sich aber sicherlich die noch offenen Schulden wiederspiegeln. Sprich: Wenn die Wohnung 500.000 € wert ist aber noch 200.000 € getilgt werden müssen erhält der Vater wahrscheinlich nur 300.000 € von Euch als Kaufpreis und ihr tilgt selbstständig die offenen Schulden.

Dem Bruder Deiner Freundin würde dann nur ein Anteil am Kaufpreis also den 300.000 € zustehen sofern zum Zeitpunkt des Todes des Vaters davon noch etwas übrig ist.

-- Editiert von Moderator am 16.03.2018 19:49

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#2
 Von 
so454528-31
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke das klingt plausibel - wird ja dann sicher alles durch einen Notar festgehalten...
LG

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wie ist die Übernahme denn geplant? Wollt Ihr das Haus und den Kredit übernehmen? Oder wird zusätzlich auch noch die Differenz zum Verkehrswert an den Vater gezahlt?

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#4
 Von 
so454528-31
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Wohnung soll übernommen werden und er hat dadurch die Möglichkeit den Kredit direkt per Sondertilgung zu begleichen.
Oder ist hier noch mehr zu beachten?

PS: es geht um einen fünfstelligen Betrag

-- Editiert von so454528-31 am 15.03.2018 22:53

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Geerbt wird erst im Erbfall, und zwar das was dann beim Vater vorhanden ist. Was vorher war, spielt keine Rolle, außer er hat seiner Tochter die Immobilie geschenkt und die Schenkung ist zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht lange her.

Wenn die Tochter dem Vater die Immobilie ganz oder teilweise (in Höhe der Schulden) abkauft, wird der Bruder im Erbfall nicht begünstigt, es muß also auch nichts ausgeglichen werden. Denn ohne die "Übernahme" der Immobilie wäre diese ja noch in der Erbmasse und würde seine Schulden wahrscheinlich mehr als ausgleichen.

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#6
 Von 
so454528-31
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Antwort widerspricht der Antworten oben wenn ich das richtig verstehe.

Ist es aber nicht so, dass der Bruder quasi einen fünfstelligen Betrag an Schulden nicht "miterbt" weil wir ihn übernehmen? - Hieß, dass er ja letztlich den Schuldenbetrag X / 2 mehr erbt in der Summe...oder wird mit unserem Kauf so umgegangen als wäre es der Kauf von einem dritten und ihr Bruder ist ihr lediglich ein nettes Danke schuldig? :)

Danke & LG

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#7
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Es sind zwei verschiedene Vorgänge, die darf man nicht in einen Topf werfen!

1. Der Vater verkauft die Wohnung. Er bekommt dafür 500.000 Euro, und bezahlt damit seine Schulden in Höhe von 200.000 Euro. Es bleiben ihm 300.000 Euro. Es spielt keine Rolle, an wen verkauft wird.

2. Wenn der Vater dann später stirbt, wird das, was von den 300.000 Euro noch übrig ist, an die Kinder vererbt.

Hinweis: das Vermögen des Vaters ändert sich durch den Verkauf nicht:
vor dem Verkauf gehört ihm die Wohnung im Wert von 500.000 Euro mit 200.000 Euro Schulden = 300.000 Euro.

nach dem Verkauf gehören ihm 300.000 Euro, die nach dem Bezahlen der Schulden vom Verkaufserlös übrig sind.


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#8
 Von 
so454528-31
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

OK ich glaube das entscheidende ist der Satz "es spielt keine Rolle, an wen verkauft wird"..

In diesem Falle wäre es theoretisch aber wirklich so, dass der Bruder davon profitiert, da der Vater nun keine Kreditzinsen mehr zahlen muss und die Möglichkeit hat, Vermögen aufzubauen...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Zitat:
In diesem Falle wäre es theoretisch aber wirklich so, dass der Bruder davon profitiert, da der Vater nun keine Kreditzinsen mehr zahlen muss und die Möglichkeit hat, Vermögen aufzubauen...


Ich würde sagen der Bruder hat nur Nachteile durch den Verkauf.
Ein Haus ist ein fester Wert der tendentiell eher wertvoller wird.
Bei den aktuell steigenden Grundstücks- und Immobilienpreisen ist das Geld in einer Immobilie weitaus besser angelegt als auf einem Tagesgeldkonto bei der Bank ;o) Und wer weiss ob das Geld das beispielsweise in Aktien angelegt oder einfach verprasst wird im Todesfall überhaupt noch da ist?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von so454528-31):
OK ich glaube das entscheidende ist der Satz "es spielt keine Rolle, an wen verkauft wird"..

In diesem Falle wäre es theoretisch aber wirklich so, dass der Bruder davon profitiert, da der Vater nun keine Kreditzinsen mehr zahlen muss und die Möglichkeit hat, Vermögen aufzubauen...


Dafür hat der Vater aber auch keine Wohnung mehr zu vererben. Die Immobilie ist auch Vermögen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
so454528-31
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für deine Einschätzung! - Ich bin da beispielsweise ganz anderer Meinung: Es geht im vorliegenden Fall zum einen um eine sanierungsbedürftige Wohnung, nicht um ein Haus..außerdem führt eine selbst sehr konservative Geldanlage in beständige Akrtienunternehmen allein durch die Dividende noch >2,5% pro Jahr..Kursgewinne einmal ganz unberücksichtigt...

Ob es verprasst wird? - Unwahrscheinlich..ich glaube die Diskussion würde hier auch zu subjektiv und in die falsche Richtung gehen...

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#12
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Vielleicht wäre es das Beste, die Wohnung an einen Fremden zu verkaufen.
Wenn der Vater dadurch etwas sparen kann, dann haben alle Kinder den gleichen Vorteil (oder Nachteil).

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ich habe das übrigens so verstanden, dass eine Wohnung im Wert von 500.000€, die noch mit 200.000€ belastet ist für 200.000€ vom Vater gekauft wird und nicht für 500.000€.

Sehe ich das richtig oder habe ich das falsch verstanden.

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