Wohnrecht - muss sie nicht die kosten tragen?

29. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
hube
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 9x hilfreich)
Wohnrecht - muss sie nicht die kosten tragen?

Mir wurde 1990 mein elternhaus überschrieben mit niessbrauchsrecht.2000 wurde es ins wohnrecht umgeschrieben.in diesen Vertrag verpflichtet sich meine Mutter sämtliche Nebenkosten zu tragen.2004 ist meine Mutter ausgezogen und hat einen Teil ihrer Möbel stehen lassen.Die ganzen Kosten hat sie auf mich überschrieben .Leider kann ich das Haus nicht vermieten ,da es in einem schlechten Zustand ist. Was kann ich tun, muss sie nicht die kosten tragen.Kann ich das Haus verkaufen.Meine Mutter ist 82Jahre kann ich ihr das Wohnrecht abkaufen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Sie muss die vertraglich vereinbarten Kosten tragen.

Wenn Deine Mutter zum Verkauf bereit ist, dann kannst Du ihr das Wohnrecht natürlich abkaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hube
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für die Antwort
Mir ist leider nicht ganz klar, ob z.B.Brand.-und Gebäudeversicherungen und Grundsteuer vom Wohnrechtnehmer zu bezahlen ist. Ich habe keinen Kontakt zu meiner Mutter, ist es möglich die Kosten Ihr zurück zu übertragen.
Meine Mutter ist 82 Jahre alt, wie hoch kann man den Wert des Wohnrechts ansetzen.

Gruß Hube
:(


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Schau in die notarielle Vereinbarung bezüglich des Wohnrechts. Da steht sicher, welche Kosten wer trägt (also Wohnrechtsnutzer/Eigentümer).
Ich hoffe, deine Mutter trägt ihre Kosten ganz alleine (falls Heim/Pflegekosten), sonst könntest du eventuell sogar noch Pech haben (siehe hier andere Beiträge bezüglich Wohnrecht/Nießbrauch = echter Eigentumsübergang, Rückforderungsrecht von Leistungsträgern).

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