Wohnrecht - meine Eltern zahlen außer ihren Stromkosten keine weiteren Nebenkosten.

1. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Katrin3001
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht - meine Eltern zahlen außer ihren Stromkosten keine weiteren Nebenkosten.

Hallo!
Nun muss ich doch ein neues,eigenes Thema anfangen.Ich habe vor 12 Jahren das Haus meiner Eltern bekommen(Schenkung) und seid ca. 11 Jahren zahlen meine Eltern, außer ihren Stromkosten, keine weiteren Nebenkosten.
Deswegen gibt es immer wieder Streit.
Gerade jetzt haben wir auch etwas heftige Probleme, weil wir ein höhre Gas/Strom Rechnung bekommen haben,durch einen Wasserrohrbruch.
Meine Eltern sind der Meinung das sie keine Nebenkosten bezahlen müssen. Ich weiß das dies nicht stimmt!
Beide sind,durch eigene Schuld, Hartz IV Empfänger.Und bekommen keinen Mietzuschuß wegen ihres Wohnrechtes eben.
Aber............... wir brauchen jetzt das Geld.
Wir können wir es meinen Eltern klar machen und wie schaffen die es zu zahlen????
Ich dachte schon daran das sie auf das Wohnrecht verzichten könnten - aber nein,dann würde ich sie ja rausschmeißen können.
Das kann ich so auch-auch das weiß ich!Ich mach es aber nicht!
Ich möchte auch nicht unbedingt das Haus verkaufen - wegen der Mietminderung nicht.

Wie klappt es????
danke!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Also Katrin3001,
wenn das Wohnrecht eingetragen ist, gibt es keine Möglichkeit "sie hinauszuschmeißen".
Bezüglich der Nebenkosten: Was ist denn vereinbart worden? Wenn nichts vereinbart worden ist, brauchen sie auch nichts zu zahlen.
Wenn du das Haus verkaufst, geht das nur mit dem Wohnrecht. Das würde nur verloren gehen, wenn das Haus zwangsversteigert würde.

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#2
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Hallo Katrin,

meinem Mann geht es ähnlich wie Dir. Hier im Forum hab ich auch schon darüber berichtet. Auch mich hat es betroffen, so hab ich ALLEIN von meinem Verdienst monatliche Kreditraten über 1400 DM abbezahlt, ganze 18 Jahre lang, was mir im nachhinein wegen der Gütertrennung als Schenkung ausgelegt wurde! Es gab weitere Kreditraten, Sparraten, und natürlich haben mein Mann und ich den Großteil der Nebenkosten übernommen, bis heute!
Jetzt drehen wir den Spieß um, auch wenn das weitere finanzielle Einbußen zur Folge hat. Entweder stimmt mein Schwiegerpapa (seine Frau hat den Ärger der letzten Jahre nicht überlebt) dem Verkauf des Hauses zu, oder er bekommt die Hütte zurückgeschenkt, selbstverständlich mit der wiederaufgelebten Grundschuld und Mietern drinnen. Dann wird es uns eine persönliche Freude sein, den Mietern im nachhinein einige Vorzüge einzuräumen.
Schau Dir Deinen Vertrag doch noch einmal genauer an, möglicherweise findet sich da die eine oder andere Lücke, die Du nutzen könntest. Manchmal ist auch Vertragsbruch eine gute Lösung eines Problems.
Ich zumindest kann nachts wieder richtig gut schlafen.
MfG
Mariangel

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn nichts vereinbart wurde, dann müssen sämtliche Nebenkosten für die eigene Wohnung von den Eltern bezahlt werden.

Nicht zu diesen Nebenkosten gehören Versicherungen und die Grundsteuer. Das Wonrecht befreit also nur von der Zahlung der Kaltmiete.

@mariangel
Einer Schenkung muss auch der Beschenkte zustimmen.

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#4
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

@hh: Hab ich mich unglücklich ausgedrückt?
Im Fall meines Mannes sagte der RA und Notar folgendes.
Indem er das Haus verkauft, begeht er Vertragsbruch. Weil im Wohnrechtsvertrag drinsteht, daß das Haus zu Lebzeiten der Eltern nicht ohne deren Zustimmung verkauft werden darf. Im Grundbuch ist in der zweiten Abteilung eine Rückauflassungsvormerkung. Ergo macht mein Mann im Falle der Nichtzustimmung einen Vertrag mit dem Hauskäufer. Schwiegerpapa erhält dann eine entsprechende Info vom Notar, worin er weiterhin aufgeklärt wird, daß er nun entweder zustimmen oder von der Rückauflassung Gebrauch machen kann.
Welche Wahl hat Schwiegerpapa denn noch, außer entweder Zustimmung oder Rückgängigmachung der Schenkung?
Ja, mir ist schon klar, daß die Situation von Katrin eine andere ist. Wir wissen ja nicht, was tatsächlich vertraglich vereinbart wurde.
Sie hat ja vielleicht noch die Möglichkeit mit den Eltern zu reden, daß ihr Wohnrechtsvertrag in Details abgeändert wird, so daß die Arge mehr zuzahlt.
Guts Nächtle
Mariangel

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Welche Wahl hat Schwiegerpapa denn noch, außer entweder Zustimmung oder Rückgängigmachung der Schenkung?

Das ist wohl wahr, aber wer kauft denn so ein Haus? Das Wohnrecht bleibt auch dann bestehen, wenn Dein Schwiegervater dem Verkauf zustimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Pfui Teufel!!!!

Du sollst Vater und Mutter ehren auf dass
es dir wohl ergehe und du lange lebest auf
Erden!!

Hoffentlich schmeissen Euch eure Kinder auch
aus dem Haus!

Gruss SAMMY1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

wen meinst Du, Sammy?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Fällt mir auch ein Spruch zu ein:

Du sollst Vater und Mutter ehren.
Wenn sie Dich schlagen, sollst Du Dich wehren.

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