Wohnrecht auf Lebenszeit mit Partner

27. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
klausffm
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht auf Lebenszeit mit Partner

Hallo, ich hab da ein Problem.
Vor 5 Jahren ist mein Vater verstorben. Jahre zuvor wurde unser Erbpacht-Haus in Frankfurt Goldstein weil ich viele Schulden hatte auf meinen Bruder überschrieben. Und mir wurde ein Wohnrecht auf Lebenszeit mit Partner gegeben. Als mein Vater verstarb zog ich in die Wohnung meines Vaters ein (EG) wo wir das ganze erstmal Sanieren mussten. Also viel Geld reingesteckt haben( neue Stromleitungen, neues Bad, neue Küche. Wohnzimmer vergrößert) Nun kam es zum Zerwürfnis mit meinem in 1.OG lebenden Bruder und deren Frau. Sollten sie vorhaben das Haus zu verkaufen, was würde mir da zustehen? Oder würde ich leer ausgehen? Das Geld was wir hier investiert haben ist schon gute 50000 Euro . Kann er das eigentlich einfach verkaufen? Es ist ja immerhin unser Elternhaus und ich habe Wohnrecht auf Lebenszeit. Ich bin Rentner, mit 870 Euro Netto kann ich wohl kaum eine Wohnung bezahlen. Wäre nett wenn mir hier jemand nen Rat oder Tipp geben könnte.

Danke schonmal

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat:
Kann er das eigentlich einfach verkaufen?


Im Prinzip ja. Wenn das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist, dann bleibt es aber nach einem Verkauf erhalten. Dieser Umstand führt zu einer erheblichen Wertminderung.

Zitat:
Sollten sie vorhaben das Haus zu verkaufen, was würde mir da zustehen?


Erst einmal nichts, da das Wohnrecht erhalten bleibt und sich daher für Dich nichts ändert.
Es ist natürlich möglich, sich das Wohnrecht abkaufen zu lassen.

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